Weinbauinfo Bodensee Nr. 9

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Allgemeiner Entwicklungsstand

Die Ansage nach reichlich Wärme wird mehr als erfüllt: ein Hitzetag mit über 30° C folgt dem anderen. Anhaltend deutlich höhere Temperaturen wie erwartet bis zum Wochenende führen zu einem schnellen Wachstum und einer rasanten Entwicklung. Könnte man dieses als Schall verstärken, es würde dröhnen in den Ohren. Teilweise wachsen die Triebe so schnell, dass die Blattentwicklung nicht nachkommt und optisch der Eindruck dünner Laubwände entsteht. Das Arbeitspensum ist enorm: heften, Pflanzenschutz, Sondermassnahmen, Jungfeldpflege (in den wenigen). Im westlichen Beratungsgebiet ist in den frühen und guten Lagen die Blüte im Stadium Vollblüte angekommen, in den späteren ist Blütebeginn. Auch im östlichen Beratungsgebiet geht es rasch auf die Blüte zu. Die Bestände sind sehr gesund und sofern die Blüte beim Pflanzenschutz noch gut abgewickelt werden kann, ist ein wesentlicher Teil des Pflanzenschutzes schon wieder abgeschlossen. Wieder deshalb, da die überdurchschnittliche Wärme für ein frühe Blüte sorgt, runde 10 Tage vor dem langjährigen Mittel. Wir werden nach der alten Regel „Blüte plus 100 Tage“ im September in grünen Reben lesen, nichts ungewöhnliches mehr unter den Rahmenbedingungen der neuen Zeit. Ab Sonntag ist ein Wetterwechsel angekündigt, es soll regnen und moderat warm werden bei aber weiterhin zweistelligen Nachttemperaturen. Sofern es Gewitter gibt: hoffentlich sind diese friedlich. Wasser können wir gebrauchen, die Verdunstungsraten sind hoch.

 

Zu den tierischen Schädlingen

Generell sind die Kontrollfallen für den Traubenwicklerflug im gewohnten Rhythmus Montags – Mittwochs – Freitags zu überwachen. Die Lage in den Pheromongebieten ist ruhig. Gegen Wildverbiss in Junganlagen hilft der Zusatz von Trico oder aus bekanntem Wissen ein halber Liter Buttermilch pro Rückenspritze.  

 

Zu den Pilzkrankheiten

Nach wie vor entspannt ist die aktuelle Lage im Pflanzenschutz. Mit sehr gesunden Beständen können die erforderlichen Behandlungen gezielt gesetzt werden. Bei der Peronospora gilt es, denn unglaublichen Blattzuwachs von 700 – 800 cm2 in nur acht Tagen seit der letzten Behandlung abzudecken. Ab Sonntag sind Regen angesagt, so dass am Wochenende rechtzeitig davor eine Behandlung gegen Peronospora mit Kontaktmitteln gelegt werden kann. Entscheidender ist aber der Pflanzenschutz gegen Oidium. Die gezielte Behandlung des Stadiums „Abgehende Blüte“ als Block von 2 – 3 Behandlungen, bei schneller Entwicklung notwendigerweise auch in kürzeren Abständen von max. acht Tagen, sichern gesundes Lesegut. Es blüht nie alles gleichzeitig, es gibt Unterschiede in den Lagen, den Sorten, den Anlagen, von Stock zu Stock und im Stock selbst. Die Entwicklung im Bestand gibt hier absolut den Takt vor. Dazu kommt die hohe Oberflächenentwicklung bei den nun frischen Beeren, welche ebenfalls geschützt werden muss. Die erste Behandlung zur Abdeckung der Abgehenden Blüte wird im westlichen Beratungsgebiet durch die schnelle Blüteentwicklung auf das Wochenende notwendig. Für die anstehende Behandlung kommen zum Einsatz: gegen Oidium ein potentes Mittel wie Sercadis mit 0,15 l / ha, einmalig das Mittel Luna Max mit 0,82 l / ha oder Talendo mit 0,25 l / ha Mittelaufwand. Es gelten folgende möglichen Reihenfolgen: Talendo – SDHI (Sercadis, Luna Max) – Talendo oder SDHI – Talendo – SDHI. Achten Sie bei nachfolgenden Behandlungen unbedingt auf einen Wirkstoffwechsel, um diese sehr guten Produkte in ihrer Wirkung zu erhalten. Gegen Peronospora ein Kontaktmittel wie Folpan WDG mit 1,0 kg / ha oder Folpan SC mit 1,5 l / ha, Delan WG mit Aufbrauchsfrist mit 0,5 kg / ha, Delan SC nach Laubwandmodell mit 0,48 l / ha. Bitte beachten Sie bei letzterem ab nun die Begrenzung auf vier Einsätze pro Jahr. Da die nachfolgende Behandlung rasch folgen wird und keinerlei Ölflecken der Peronospora zu finden sind, ist der Einsatz von Phosphonaten wie z.B. Veriphos der Foshield mit 2,0 l / ha nicht zwingend notwendig, haben aber immer den Vorteil höherer Sicherheit im Zuwachs. Vergleichbar hierfür ist der Einsatz von z.B. Profiler mit 1,88 l / ha oder Delan Pro mit 3,0 l / ha Mittelaufwand möglich. Ab dem jetzigen Entwicklungsstand sollten alle PIWI – Sorten auch zur Stabilisierung der Resistenzeigenschaften mitbehandelt werden. Ab der Blüte ist bei Tafeltrauben auf den Einsatz entsprechend zugelassener Mittel zu achten.

Für den Bodenseeraum gelten für die letzte Vorblütenbehandlung auf das Wochenende folgende Aufwandmengen: gegen Oidium Netzschwefel mit 3,5 kg / ha. Gegen Peronospora ein Kontaktmittel wie Folpan WDG mit 0,8 kg / ha oder Folpan SC mit 1,2 l / ha, Delan WG mit Aufbrauchsfrist mit 0,4 kg / ha, Delan SC nach Laubwandmodell mit 0,36 l / ha. Der Zusatz von Phosphonaten wie z.B. Veriphos, Foshield, (jeweils 1,5 l / ha) oder Frutogard (2,0 l / ha) zur Spritzbrühe kann erfolgen oder alternativ Delan Pro mit 2,4 l / ha Mittelaufwand. Je nach Entwicklung der Blüte wird auch im östlichen Beratungsgebiet die nachfolgende Behandlung rasch folgen.

Junganlagen sollten ab dem 3-Blatt-Stadium beim Pflanzenschutz ebenfalls mitbehandelt werden. Achtung beim Einsatz von Phosphonaten: Junganlagen reagieren sehr empfindlich. Es wird empfohlen, die angegebenen Aufwandmengen zu halbieren.

Bitte beachten Sie die Hinweise und Anwendungsvorschriften in den Gebrauchsanleitungen der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Nutzen Sie möglichst Abdrift mindernde Applikationstechnik und achten Sie auf eine zielgenaue Einstellung der Geräte.

 

Weinbauliche Hinweise 

Hochstehende Begrünungen sollten gewalzt, bzw. alternierend gemulcht werden, hochgewachsene Einsaaten generell gewalzt. Teilweise stehen noch Begrünungen bis in den 1. Draht, was auch die Qualität des Pflanzenschutzes (Abtrocknung / Anlagerung) stark verringert. Die Jungfeldpflege ist ein wesentlicher Teil eines späteren homogenen Rebbestandes, hier ist vor allem das konsequente Hochbinden der windbruchgefährdeten Triebe zu nennen. Zudem haben Junge Reben im hohen Gras erhebliche Startschwierigkeiten und sollten von dieser Konkurrenz befreit werden. Nicht überall vergeht der gelbliche Schimmer, es deutet auch auf leichten Stickstoffmangel hin. Bei Parzellen, welche dies aufweisen, ist die Zugabe eines Blattdüngers wie Harnstoff (0,5 kg / 100 l Spritzbrühe) oder Aminosol (2 l / ha) nun und in den folgenden Behandlungen empfehlenswert. Beachten Sie die Hinweise aus den Sonderinfo zum Einsatz der Bioregulatoren in kompakten Sorten und Klonen. Die Entwicklung ist schnell, die Temperaturen sind hoch. Einsatzpunkt ist die Traubenzone, eine flächige Behandlung möglicherweise auch zusammen mit der regulären Pflanzenschutzmassnahme ist nicht ausreichend wirksam. Alle Jahre, die besseren wie die schlechteren für den Einsatz von Bioregulatoren, brachten in der Mehrheit ein besseres Ergebnis in den kompakten Sorten und Klonen gegen Essigfäule wie unbehandelt. Lockerheit ist ein nicht zu ersetzender Baustein zur Absicherung der Qualität unter den heutigen Rahmenbedingungen in der Produktion. Sollten andere Massnahmen wie z.B. das Moderate Ausblasen geplant sein, ist dies gegeneinander abzuwägen.

Im westlichen Beratungsgebiet gibt es noch nicht vollständig gerodete Flächen, auf welchen nur die Stöcke stehen. Entfernen Sie auf diesen Flächen die Grüntriebe zeitnah und in kurzen Intervallen. Da auf diesen Beständen in der Regel kein Pflanzenschutz vorgesehen oder zulässig ist, entsteht durch die auflaufende Blattmasse ein erhebliches Infektionspotenzial mit Auswirkungen auf benachbarte Anlagen.

 

Sonstige Hinweise 

Förderungen

Die C2-Weinbausteillagenkulisse ab 2026 wurde am 12. Mai so angepasst, dass die Hangneigung Flurstücks unabhängig in einem engen Raster ermittelt wird. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Änderung wurde das Zeitfenster für entsprechende Anpassungen in FIONA bis zum 31.05.2026 „verlängert“. Bitte prüfen Sie daher bis Ende Mai, ob zusätzliche Flächen in die Antragstellung aufgenommen werden sollen und passen Sie ihren Verpflichtungsumfang entsprechend an.

Noch im April bestand, ausgelöst durch die Fragen zur Ökoregelung 1a, rechtliche Unsicherheit, wie mit Rebflächen umzugehen ist, welche im Jahr 2026 zur Rodung anstehen. Zunächst wurde die Meinung vertreten, dass gem. § 17 GAPKondV, Abs. 4, dem Roden der Flächen nach dem 01.04. der sog. Feldvogelschutzzeitraum entgegenstehen würde. Zwischenzeitlich wurde MLR-intern geklärt, dass eine bestockte Rebfläche bis zum Zeitpunkt der Rodung (noch) als Dauerkulturfläche gilt und es folglich für die Rodung nach dem 01.04. keiner Ausnahmegenehmigung nach § 3 Abs. 3 GAPKondG bedarf! Die zur Rodung anstehenden Flächen sollten im Gemeinsamen Antrag 2026 mit dem NC 593, „Dauerkultur aus der Erzeugung genommen“, geführt werden. Der Flächenstatus verbleibt Dauerkultur und würde ggf. im Folgejahr zu NC 844, unbestockte Rebfläche, wechseln. Der förderrechtliche Status der betreffenden Fläche wäre fortan nicht mehr Dauerkultur, sondern Ackerland und der eingangs erwähnte Feldvogelschutzzeitraum wiederum wäre ab dem Antragsjahr 2027 zu beachten. Generell ist der Feldvogelschutzzeitraum sowohl auf Acker- als auch auf Dauergrünlandflächen zu berücksichtigen, nicht aber auf Flächen, die den förderrechtlichen Status Dauerkultur tragen.

 

Sofern nicht anderst erforderlich, erfolgt das nächste Weinbauinfo am 03. Juni 2026.