Weinbauinfo Nr. 06-2026 vom 14.05.2026
Agenda - Ende der Eisheiligen
- Gute Durchfeuchtung der Böden
- Ausbrechen und Heften
Vegetationsstand und Witterung
Nach einem sehr trockenen April sind in der 1. Maihälfte zwischen 38-48 mm Niederschlag am Kaiserstuhl gefallen. Dies sorgt für eine gute Durchfeuchtung der Böden. Begleitend dazu erfolgte aber eine relative Abkühlung mit deutlichen einstelligen Nachttemperaturen zwischen 6-8°C. Teilweise werden diese abkühlenden Temperaturen auch den Eisheiligen zugeschrieben. Morgen endet die Saison der Eisheiligen mit der Kalten Sophie.
Trotz dieser überwiegend bewölkten Woche, wenige Sonnenstunden und weniger Energie haben die Reben ihr Wachstum kontinuierlich entwickelt und um die 1-2 Blätter sind zugewachsen. Wir können in den frühen Lagen 8-9 Blätter zählen. In den mittleren Lagen 7-8 Blätter. Die längsten Triebe beginnen zu kippen und mahnen zum Heften dieser Anlagen.
Die Einzelblüten der Gescheine sind dicht zusammengedrängt und zeigen überwiegend eine erfreuliche Größe. Der leichte gelbliche Schimmer der Blätter deutet auf gewisse Stoffwechseldefizite hin, die durch die starken Temperaturschwankungen begründet sind. Zeichen von Chlorose sind eher noch wenig zu sehen.
Die meisten Betriebe haben bisher zwei Pflanzenschutzbehandlungen appliziert. Damit sind die aktuellen Entwicklungsstadien gut abgedeckt. Die Planung der nächsten Maßnahme richtet sich, wie bekannt, nach dem Zuwachs und der Wetterentwicklung.
Die Wettervorhersage meldet weiterhin wechselhaft, Bewölkung mit teilweisen Schauern, bei nach wie vor kühlen Temperaturen. Erst am Sonntag und im Verlauf der nächsten Woche Wetterbesserung und Anstieg der Tageshöchsttemperatur über die 20°C.
Rebschutz
Pilzkrankheiten
Wie schon im 1. Abschnitt beschrieben haben wir das aktuelle Entwicklungsstadium mit den 2 durchgeführten PS-Behandlungen gut abgedeckt. Dies gibt uns aktuell etwas Luft die weitere Entwicklung und die Witterung abzuwarten. Der Spritzintervall beträgt ca. 10 Tage bzw. bei Pflanzenschutz ohne Phosphonat einen Zuwachs von max. 2 Blättern (400 cm² Blattzuwachs), bei Zusatz von Phosphoant bei der letzten Behandlung max. 3 Blätter (600 cm³).
Zum Einsatz kommen:
Gegen Peronospora ein Kontaktfungizid wie z.B. Folpan 80 WDG 0,6 Kg/ha oder Delan 0,3 Kg/ha oder Delan SC 0,4 L/ha (10.000m²/ha LWF bei 1,80 m Gassenbreite) bzw. 3 geöffneten Düsenpaaren. Aufgrund des zu erwartenden starken Zuwachses, ist der Zusatz eines Phosphonat-haltigen Wirkstoffs in Form von z.B. Foshield 1,5 L/ha oder Veriphos 1,5 L/ha zu empfehlen. Alternativ das kombinierte Delan Pro 1,8 L/ha, welches sowohl das Kontaktfungizid Delan als auch Phosphonat enthält.
Wer nach größeren Niederschlägen bzw. Gewittern und einem Zuwachs von mehr als 2 Blättern seinen Pflanzenschutz durchführt, sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit auf ein tiefenwirksames Peronosporafungizid zurückgreifen. Zu empfehlen sind z.B. Pergado 1,875 Kg/ha oder Fantic F 0,9 Kg/ha oder Reboot 0,15 Kg/ha. Auch hier kann der Zusatz von Phosphonat zur Steigerung der natürlichen Abwehrkraft, ja nach Witterung und Infektionsrisiko, überlegt werden.
Gegen Oidium Netzschwefel, je nach Zulassung und Produkt 3,6-6 Kg/ha.
Allgemeine Hinweise:
§ Der Wasseraufwand beträgt 150-250 L/ha im Sprühverfahren. Bzw. 200-800 L/ha im Spritzverfahren.
§ Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 1,5.
§ Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!
§ Bitte benutzen Sie abdriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)
§ Beim Sprühen sollte eine reduzierte Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden.
§ Nutzen Sie Tage mit geringem Windaufkommen. Siehe hierzu Vitimeteo-Wetter-Meteogramme zur Planung
§ Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz.
§ Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen mittels Spritzdokumentation aufgezeichnet werden. Dies kann handschriftlich aber auch digital
erfolgen!
Chlorose
Um Chlorose in den bekannten Parzellen vorzubeugen empfiehlt es sich bei jetzt anstehenden Behandlungen vor der Blüte geeignete eisenchelathaltige Balttdünger wie z.B. Lebosol Heptaeisen oder Folicin DP einzusetzen.
Junganlagen
Gut gewachsene Jungreben, die bereits im frühen April gepflanzt wurden, sind ab entsprechender Blattgröße für Pflanzenschutzmaßnahmen vorzusehen.
Für die Peronospora-Bekämpfung empfehlen wir Peronospora-Kontaktfungizide z. B. Delan WG 0,2 kg/ha oder Folpan WG 0,4 Kg/ha oder Mildicut 1,0 l/ha. Bitte rechnen sie die Konzentration entsprechend Basisaufwand auf 400 L/ha Wasseraufwand zurück. Bei zu hohen Spritzkonzentrationen kann es zu Verbrennungen der Triebspitzen und Blätter kommen. Zur Oidiumbekämpfung wird der Zusatz eines synthetischen, organischen Fungizides empfohlen wie z.B. Topas, Belanty, Vivando. Die Spritzintervalle sollten dem Zuwachs entsprechend angepasst werden und bei der derzeitigen Wetterlage bis zu zehn Tage nicht überschreiten. Bei stärkeren Niederschlägen kann der Zusatz von Phosphonat (jede 2. Behandlung) überlegt werden.
Bodenpflege
Für die Bodenpflege empfiehl sich im Mai und Juni das alternierende Mulchen jeder 2. Gasse oder das Walzen der Begrünungen. Besonders hochgewachsene Winterbegrünungen sollten jetzt gewalzt werden. Dies beschleunigt das morgendliche Abtrocknen der Rebanlagen oder das Abtrocknen nach Niederschlägen.
Kulturarbeiten
Das Ausbrechen und der 1. Heftgang füllen den Arbeitskalender.
In 2-jährigen Anlagen ist unter Beachtung der zukünftig gewünschten Kopfhöhe, bei Flachbogenerziehung ca. 20-25 cm unter dem 1. Draht, anzustreben. Ein Meter (Hochdeutsch Zollstock oder Klappmeter) kann in der Praxis gute Hilfestellung bieten. Hierzu hält man den Meter (Länge ca. 21 cm) an den Biegdraht und entfernt die darunter wachsenden Triebe
In Ertragsanlagen ist das Entfernen überzähliger Triebe am Kopf und den gebogenen Fruchtruten, Entfernen der Doppeltriebe, Einstellen einer gezielten Anzahl von 3-4 Kopftrieben und das Entfernen der Stamm- bzw. Bodentriebe an. Dies ist die erste qualitative Arbeit im Hinblick auf das gewünschte Ertragsziel.
Auch bei der Erziehung „Langzapfenkordon“ sollte jetzt das Ausbrechen mit dem Fadengerät erfolgen!
Beim Ausbrechen der Bodentriebe, auch als protektive Maßnahme gegen Peronospora (Leitereffekt bei Bodeninfektionen), besteht neben den mechanischen Möglichkeiten von Hand und mittels Stammputzer, auch die chemische Bekämpfung, mittels Shark oder Quickdown (herbizide Abbrenner), der Bodentriebe. Bitte beachten Sie die Sortenvorgaben bei Shark: Silvaner, Chardonnay, Schwarzriesling und alle Burgundersorten. Bei Quickdown plus Toil die Sorten Riesling und Dornfelder. Beloukha (Pelargonsäure) hat keine Sortenbegrenzung. Bitte achten sie bei der Anwendung auf abdriftmindernde Arbeitsweise, Einsatz von Spritzschirm und Injektordüsen. Diese Abbrenner sind bei der Anwendung sehr Driftempfindlich und können bei den eigenen und benachbarten Reben, Schäden an den Blättern, Trieben, letztendlich einen toxischen Schock auslösen. Der Einsatz wird nur bei windstillen Verhältnissen empfohlen. Der ideale Einsatzzeitpunkt ist bei einer Trieblänge von 10-15 cm.
Agrarbüro
Die Bearbeitung und Beantragung des Gemeinsamen Antrags mittels Fiona geht schon in den Endspurt. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an die Sachbearbeitung unter 0761-2187-5895. Die Antragsfrist endet am 15.05.2026. Der 14.05.2026 ist Feiertag.
Neu im Weinbau ist die Faktantragstellung ÖR 1A. Pro Betrieb können maximal 1 ha Fläche Brache-Förderung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Rodung bis zum 31.03.2026 stattgefunden hat und dass die Fläche natürlich begrünt ist. Förderbetrag 1.300,-€/ha.
Betreffend der Rotationsbrache haben wir noch keine Innerdienstliche Anweisung vom Ministerium Ländlicher Raum und können daher über den Verwaltungsablauf noch keine bindenden Angaben machen. Die Rotationsbrache soll ab 2027 über den Gemeinsamen Antrag beantragt werden können. Die Fördersumme beträgt 2.500,-€/ha.
Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung
Eine Überbeantragung (+ 30 % Abweichung), der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals nach dem 15.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden.
Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.
Standraum = Gassenbreite x Stockabstand
Pflanzfläche = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl
Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!
Wir bitten um Beachtung!!!
Wie schon letztes Jahr müssen die Rebenrechnungen als Verwendungsnachweis der Neupflanzung im Rahmen der Umstrukturierungsförderung auch elektronisch über FIONA eingereicht werden. Hierzu bietet FIONA im Navigationsbaum (links im Bildschirm) den Rider „Nachweise einreichen“. Dort können Sie z.B. eingescannte Rechnungen oder gespeicherte Fotos der Rechnung hochladen und einreichen.
Für Rebenpflanzungen ist die elektronische Einreichung mittels FIONA bis zum 15.07. möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!
In eigener Sache:
Ich bin für telefonische Rücksprachen und Beratungen nur vormittags zwischen 08:00-12:00 erreichbar. Bitte kontaktieren Sie mich mobil unter 0162-2550680. Eventuell öfter probieren.
Andernfalls schreiben Sie mir bitte eine E-Mail! Kommunikation über Whats-App sollte aufgrund der zahlreichen Nachrichten nur zur Übertragung von Schadbildern/Fotos benutzt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl