Weinbauinfo Nr. 03-2026 vom 23.04.2026
Agenda - Planung 1. Pflanzenschutz
- Düngung
- Gemeinsamer Antrag
Vegetationsstand und Witterung
Die sonnig-warmen Tage der vergangenen Woche haben die Rebenentwicklung seit dem Austrieb (11.-15. April) je nach Lage und Rebsorte sehr unterschiedlich begünstigt. Besonders die stark abkühlenden Nachtemperaturen halten die Böden kühl und bremsen aktuell die Entwicklung.
Mittlerweile sind in den frühen Lagen und Sorten, z.B. Chardonnay zwischen 3-5 Blätter entfaltet. In den mittleren Lagen sind 2-3 Blatt und in den späten Lagen 1 Blatt zu sehen. D.h. wir haben hinsichtlich des Austriebs einen sehr unterschiedlichen Vegetationsstand. Auffallend sind auch die höheren, windoffenen Lagen. Hier ist der Austrieb noch rückständig und wesentlich uneinheitlicher. Es ist davon auszugehen, dass das vorhergesagte sonnige Wetter die Rebenentwicklung stetig voran bringt.
Die aktuelle Wettervorhersage meldet Hochdruckeinfluss mit viel Sonnenschein, keine Niederschläge und Tageshöchsttemperaturen nahe 20°C bei jedoch anhaltenden, kühlen Nachttemperaturen. Dabei gibt es weiterhin Windböen aus Ost.
Rebschutz
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Die Temperatursumme für die Flugbereitschaft des Traubenwicklers ist seit ca. 10 Tagen am Kaiserstuhl erreicht. Kontrollieren Sie bitte den Zuflug in Ihren Kontrollfallen und melden Sie bitte umgehend, wenn sie Traubenwicklerfalter sichten. Gerade bei den neueren Verwirrverfahren mit den seit 2025 verwendeten BiooTwin L+ und auch in den Verfahren mit Check Mate Puffer ist die Kontrolle sehr wichtig um Unregelmäßigkeiten frühzeitig zu erkennen.
Knospenschädlinge (Erdraupen, Rhombenspanner)
Erst jetzt beim Austrieb werden die Schäden durch den Rhombenspanner und die Erdraupen sichtbar. In den bekannten Befallsanlagen (Steillagen mit Strohabdeckung) wurde aus der Praxis von einer hohen Population von Erdraupen berichtet. Teilweise haben die Betriebe mittels Absammeln mit Stirnlampe über 3-4 Wochen ihre Anlagen kontrolliert. Berichtet wird aktuell auch von teils 3 Stöcken und mehr, die in Folge, in einer Rebreihe, ausgefressene Augen haben.
Mäikäferengerlinge
Wenn man den 3-jährigen Entwicklungszyklus der Maikäfer zu Grunde legt, ist 2026 als Flugjahr einzustufen. Erste Meldungen aus der Praxis, z.B. von der Gemarkung Burkheim, berichten von teils kräftigem Besatz, fressender Maikäfer, an den Reben seit dieser Woche. Das Absammeln der Maikäfer von den Trieben ist eine Möglichkeit bei geringem Befall und kleineren Parzellen, Fraßschäden zu verhindern. Bei stärkerem, großflächigem Auftreten ist eine Behandlung mit dem natürlichen Insektizid NeemAzal TS, Aufwandmenge 3 L/ha möglich. Mit der Rückenspritze entspricht dies einer Konzentration von 112,5 ml je 15 L Brühe.
Bei der Anpflanzung von Junganlagen in Gebieten mit Engerlingsbesatz im Boden ist das Pralinieren der Jungreben vor der Pflanzung zu empfehlen. Sprechen Sie hierzu mit Ihrem
Rebveredler!
Pilzkrankheiten
Die anhaltend trocken, warme Witterung ermöglicht keine Entwicklung der Peronospora. Anders ist bei Oidium. Hier können aufgrund des Vorjahresbefalls Winterformen von Mehltau (Kleistothecien mit vitalen Ascosporen) unter der Borke des Holzes und in den Knospen überwintern und bei entsprechender Witterung zu Infektionen führen. Nach wie vor ist bei Oidium die Ascosporenkeimung (Erstinfektion) wissenschaftlich noch nicht ausreichend geklärt.
Die aktuelle Witterung, trocken-warme Tagestemperaturen mit nächtlicher Abkühlung, respektive Taubildung begünstigen Oidiuminfektionen. Besonders, wenn schon befallene Zeigetriebe irgendwo in der Gemarkung vorhanden sind. Entsprechend ist eine vorbeugende Behandlung in bekannten Befallslagen, bei empfindlichen Rebsorten wie z.B. Cabernet Dorsa, Müller-Thurgau, Chardonnay und Silvaner ab dem 3- Blattstadium mit Netzschwefel zu empfehlen. In weit entwickelten Anlagen ist die Behandlung vor dem 1. Mai einzuplanen. Zum Einsatz kommen ein Netzschwefelpräparat, je nach Zulassung 3,6 - 6,0 Kg/ha in Verbindung mit einem Kontaktfungizid wie z.B. Delan 02 Kg/ha oder Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha. Fahren sie mit geringer Gebläsedrehzahl um Abdrift zu verhindern.
Phomopsis (Schwarzflecken) wird mit dieser Behandlung miterfasst.
Digitale Dokumentation
Wie wir ihnen schon in den Fortbildungsveranstaltungen mitgeteilt haben wurde in Vitimeteo ein Behandlungstagebuch zur digitalen Dokumentation für Pflanzenschutz erarbeitet. Anbei
das Erklär-Video zum Seminar 2026:
https://www.youtube.com/watch?v=_QtXz5gwV9U
Bodenpflege
Viele Betriebe kombinieren die 1. Unterstockpflegemaßnahme mit dem Häckseln des Rebholzes. Bei der mechanischen Unterstockbearbeitung eignet sich dieses Jahr zur ersten Bearbeitung die Rollhacke besser als die Scheibe. Beim Einsatz der Scheibe kann es bei den aktuell feuchten Bodenverhältnissen zur hartnäckigen Schollenbildung und damit schlechterer Folgebefahrbarkeit der Rebanlagen kommen.
Alternativ kann mit Herbiziden (Glyphosat) wie z.B. Amega 360 oder Boom-Effekt je 1,0 L/ha im Streifen gearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass die Anwendung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in Gebieten mit besonderer Bedeutung für die Artenvielfalt, den Naturhaushalt und der Wasserqualität eingeschränkt, bzw. verboten bleibt. Der Einsatz in Wasserschutz- und Quellschutzgebieten ist verboten!
Des Weiteren ist die Auflage NG 352 zu befolgen. NG-Auflagen sollen in Abhängigkeit von Versickerungseigenschaften der Wirkstoffe eine Verlagerung in das Grundwasser verhindern.
• NG 352: Bei der Anwendung des Mittels ist ein Abstand von 40 Tagen zwischen Spritzungen einzuhalten, wenn der Gesamtaufwand von zwei aufeinanderfolgenden Spritzanwendungen mit diesem und anderen glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln die Summe von 2,9 kg Glyphosat/ha überschreitet.
Mit den zugelassenen Gräsermittel Focus Ultra 0,65 l/ha (einjährige Gräser) bzw. 1,6 L/ha (mehrjährige Gräser) im Streifen in Kombination mit 1 L/ha Dash und dem Produkt Fusilade Max kann der Unterstockstreifen alternativ sauber gehalten werden. Focus Ultra und Fusilade Max sind in Wasserschutz- und Quellschutzgebieten zugelassen.
Der Zusatz von Katana 25-30 g/ha, besonders zu Bekämpfung von Amarant und Weideröschen kann kombiniert werden.
Fusilade MAX; Wirkstoff: Fluazifop-P. Zugelassen ist es gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter mit 1 l/ha und gegen Gemeine Quecke mit 2 l/ha. Das Herbizid kann einmalig pro Saison angewendet werden. Es ist zur Anwendung sowohl an Kelter- als auch an Tafeltrauben zugelassen und besitzt eine Wartezeit von 28 Tagen.
Zugelassen Herbizide und Ihre Anwendung siehe Anhang Herbizidliste!
Der Minimierungsgedanke sollte bei der Anwendung von Herbiziden im Vordergrund stehen. Bitte achten Sie darauf, dass der Herbistreifen max. 20% der Gassenbreite also ca. 30 cm nicht überschreitet. Auf Wendeflächen, Wegen, Böschungen (Nicht-Kulturland) ist der Einsatz von Herbiziden verboten.
Aufgrund der bereits ausgetriebenen Bodentriebe sollten, vor der Herbizidapplikation mit Glyphosat bzw. Katana, diese bodennahen Triebe unbedingt entfernt werden, da diese systemischen Mittel in die Reben eindringen können. Um einen sicheren Wundverschluss nach dem Ausbrechen zu haben, sollte erst 3 Tage später die Herbizidanwendung eingeplant werden.
Frostgefahr
In vielen Rebanlagen sind üppige Winterbegrünungen gewachsen. Hohe Begrünungen erhöhen das Risiko von Frostschäden. Bitte denken Sie frühzeitig, vor möglichen Frostereignissen an das Walzen oder Mulchen in diesen Rebanlagen!
Düngung
Die Düngung der Grundnährstoffe Phosphat, Kalium und Magnesium sollte auf Grundlage von Bodenprobenergebnissen erfolgen. Für die Stickstoffdüngung ist ab dem 2-3 Blattstadium die Düngegabe einzuplanen.
Bei der Bemessung der Höhe der Stickstoffdüngung ist die Gesamtheit des Systems wie:
§ Angestrebte Ertragshöhe
§ Wuchsleistung (Anzahl Gipfeltermine, Dicke der Fruchtruten, Holzertrag nach dem Rebschnitt)
§ +/- Bodenbearbeitung
§ Zufuhr von organischer Masse aktuell und den letzten beiden Vegetationsjahren
§ Wasserverfügbarkeit/Trockenstandort
§ Humusgehalt
§ Mögliche Schädigung durch Frost
zu beurteilen.
Hieraus ergeben sich anzupeilende Stickstoffgaben zwischen 20-50 Kg Rein-N/ha. Damit bewegt man sich unterhalb der Grenze „wesentlichen Nährstoffmengen“ (weniger als 50 Kg N/ha/Jahr und weniger als 30 Kg Phosphat ha/Jahr) laut Dünge-VO. Damit ist keine „Nährstoffbedarfsermittlung“ im Vorfeld der Düngung erforderlich. Dies gilt auch in den sogenannten Nitrat- bzw. Roten Gebieten.
Generell ist die Düngung im Betrieb umgehend zu dokumentieren.
Quelle Tabelle: Bsp. Stickstoffdünger Rebschutz- und Weinbauinformationsdienst Pfalz 04-2024
Aufgrund der Frostgefahr sollte mit der Stickstoffdüngung betreffend der Spätfrostgefahr gewartet werden.
Bitte beachten Sie hierzu auch: Düngung im Weinbau - Infodienst - WBI Freiburg
Spritzgeräteprüfung
Bitte kontrollieren Sie den Prüfaufkleber auf Ihrem Sprühgerät.
Verschiedene Landmaschinenwerkstätten bieten im Frühjahr, Prüftermine für den Spritzen-TÜV an.
Auch Herbizidspritzen müssen eine gültige Prüfplakette haben.
Agrarbüro
Die Bearbeitung und Beantragung des Gemeinsamen Antrags mittels Fiona ist schon länger möglich. Nur wenige Betriebe haben bisher ihren Antrag fertiggestellt. Bei Fragen wenden Sie sich telefonisch an die Sachbearbeitung unter 0761-2187-5895. Aber bedenken Sie, je später sie den Antrag stellen, desto weniger Beratung ist möglich. Denn alle auf einmal können wir nicht bedienen. Die Antragsfrist endet am 15.05.2026. Der 14.05.2026 ist Feiertag.
Neu im Weinbau ist die Faktantragstellung ÖR 1A. Pro Betrieb können maximal 1 ha Fläche Brache-Förderung beantragt werden. Voraussetzung ist, dass die Rodung bis zum 31.03.2026 stattgefunden hat und dass die Fläche natürlich begrünt ist. Die Förderhöhe beträgt 1.300,-€/ha.
Betreffend der Rotationsbrache haben wir noch keine Innerdienstliche Anweisung vom Ministerium Ländlicher Raum und können daher über den Verwaltungsablauf noch keine bindenden Angaben machen. Die Rotationsbrache soll ab 2027 über den Gemeinsamen Antrag beantragt werden können. Die Fördersumme beträgt 2.500,-€/ha.
In eigener Sache:
Ich bin für telefonische Rücksprachen und Beratungen nur vormittags zwischen 08:00-12:00 erreichbar. Bitte kontaktieren Sie mich mobil unter 0162-2550680. Eventuell öfter probieren.
Andernfalls schreiben Sie mir bitte eine E-Mail! Kommunikation über Whats-App sollte aufgrund der zahlreichen Nachrichten nur zur Übertragung von Schadbildern/Fotos benutzt werden. Vielen Dank für Ihr Verständnis
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl