Allgemeiner Entwicklungsstand
Nach wie vor haben wir eine ausgeprägte Berg- und Talfahrt bei den Temperaturen. Wärmeschübe treiben die Entwicklung voran, aktuell auf Grünpunkt bis Einblattstadium, in guten Lagen, frühen Sorten oder Junganlagen auch schon bis zu kurz vor Dreiblattstadium. Der Bodenseeraum liegt von West bis Ost und von Seenähe bis in hintere Gebiete in der grossen Fläche sehr einheitlich bei Wollestadium bis Knospenaufbruch, Einzelfälle bis zu Einblattstadium. Kühle Phasen bremsen, so wurde der sehr enge Abstand des Bodenseeraumes zu dem westlichen Gebiet wieder auf ca. eine Woche geweitet. Die angesagten warmen Tage für die zweite Wochenhälfte werden den frühen Entwicklungsstand verfestigen, welcher ca. 10 – 12 Tage zum langjährigen Mittel beträgt, zumal ebenfalls eine gute Bodenfeuchte vorliegt. Die bisherigen Niederschläge im April sind im östlichen Beratungsgebiet gerade halb so hoch im Vergleich wie im Westen, wo in den letzten Tagen 24 mm fielen.
Zu den tierischen Schädlingen
Generell sind die Kontrollfallen in den Verfahren für den Traubenwicklerflug auszubringen und deren Kontrolle aufzunehmen.
Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen bis zum dritten Standjahr. Die Standardbehandlung mit Schwefel und Öl nach der Temperatursumme 300 ist nur noch im Bodenseeraum teilweise umsetzbar. Sind deutlicher Knospenaufbruch und die ersten entfalteten Blätter sichtbar, ist es zu spät. Die Behandlung sollte immer bei Tagestemperaturen von über 10º C vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C. Pocken- und Blattgallmilben und Eier von Spinnmilben, sofern überhaupt vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg / ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z.B. Micula mit 8 l / ha oder Parasommer mit 4 l / ha Mittelaufwand. Bei sichtbarem Grün kann noch mit Netzschwefel solo gearbeitet werden, der Wirkungsgrad ist aber geringer. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l / ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein. Die Ansiedlung von Raubmilben zur langfristigen Stabilisierung der Anlagen im Laufe der weiteren Vegetation sollte eingeplant werden, da die Nutzung von Holz aus dem Rebschnitt inzwischen vorbei ist.
Achten Sie ab nun im westlichen Beratungsgebiet auf ihre gefährdeten Lagen für Wildverbiss. Bei wirtschaftlich relevanten Schäden ist schnellstmöglich der Jagdpächter zu informieren. Eine gütliche Einigung ist immer anzustreben. Um allerdings ggf. Ansprüche durchsetzen zu können, muss unmittelbar nach Bekanntwerden eines Schadens, dieser an die Gemeindeverwaltung gemeldet werden. Im Vordergrund sollten vorbeugende Maßnahmen zur Vergrämung oder Verhinderung des Zugangs (z.B. Einzäunung der Rebfläche, Elektrozaun am Waldrand, Hasendraht / Rebschutzrohr) stehen. Zur Vergrämung stehen flüssige Buttersäure oder angegorenes Bio – Aminosol für getränkte Lappen zur Verfügung. Angegorenes Bio – Aminosol kann auch mit 1 l / ha zur Spritzbrühe zugesetzt werden. Weitere Möglichkeiten sind das Mittel Anti-Bissan, Trico auf Schafölbasis oder Haarmehlpellets, welche am Rand auszubringen sind. Aus der Praxis gibt es gute Meldungen zu Schafwollfetzen, welche an jedem Pfahl am Rand ausgebracht werden.
Zu den Pilzkrankheiten
Die Phase zur Bekämpfung der Schwarzfleckenkrankheit ist erreicht. Die Massnahme ist immer wieder in der Diskussion, es zeigt sich aber bei entschlossenerer Umsetzung eine bessere Holzgesundheit. Der höchste Wert der Behandlung liegt daher im Erhalt eines guten Stockaufbaues, da gesundes Holz für den Rebschnitt vorhanden ist. Besonders in Müller – Thurgau ist ein zunehmender Befall zu beobachten, gefördert durch die feuchten, wärmeren Winter. Achten Sie aber auch auf empfindliche PIWI – Sorten. Sollten feuchtere Wetterbedingungen vorliegen, so kann eine Behandlung mit bevorzugt Delan WG mit 0,3 kg / ha Mittelaufwand und 3,6 kg / ha Schwefel umgesetzt werden. Delan WG befindet sich in der Aufbrauchsfrist. Sofern kein Mittel mehr vorhanden ist, bietet sich z.B. Folpan WG mit 0,6 kg / ha oder Folpan SC mit 1,0 l / ha an. Verfolgen Sie daher die Wetteraussichten im Laufe der kommenden Woche. Eine gute Benetzung, eine richtige Düseneinstellung und windstille Sprühbedingungen sichern eine gute Belagsbildung.
In Anlagen mit sichtbarem Blattbefall im Spätjahr 2025 von Oidium sollte früher zum 3-Blatt-Stadium mit der Behandlung begonnen werden, um Ascosporeninfektionen aus den Chasmothecien (Winterfruchtkörper) abzufangen. Zum Einsatz kommt: Netzschwefel mit 3,5 kg / ha. Dieses Stadium ist bisher nur in wenigen Anlagen erreicht, in der Fläche wird es unter Berücksichtigung der aktuellen Wetterprognose aber sicher noch einige Tage dauern. Im Beratungsgebiet zeigten sich die Laubwände in 2025 sehr sauber, aber nicht jede Anlage konnte begangen werden. Überprüfen Sie die Notwendigkeit daher auf der Basis ihrer Aufzeichnungen.
Weinbauliche Hinweise
Während die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor und Kalium auf der Basis einer Bodenuntersuchung relativ zeitunabhängig im Frühjahr erfolgen kann, ist die Düngung des mobileren Magnesiums in Verbindung mit Stickstoff der bessere Weg. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung aller Nährstoffe über Mischdünger im z.B. Big-Pack. Die Erfahrung aus etlichen Frühjahren der neueren Zeit mit anhaltenden Trockenphasen begünstigt einen früheren Stickstoff - Düngezeitpunkt ab dem Dreiblattstadium, möglichst unter Ausnutzung von angesagten Niederschlägen. Dieses Stadium steht bald bevor. Empfohlen werden im Regelfall 30 – 50 kg Reinstickstoff / ha, was max. 2,2 kg / ar Schwefelsaures Ammoniak, bzw. Stickstoffmagnesia oder max. 1,8 kg / ar KAS bedeuten. Eine intensivere Bodenbearbeitung z.B. zur Saatbeetbereitung kann mit mehr wie 20 kg / ha Stickstoff aus Mineralisierung eingerechnet werden, schonende leichte Bodenbearbeitung mit weniger. In Merdingen gibt es ein Rotes Gebiet nach § 13a DüVO. Für die Kultur Weinbau ist festzuhalten: sofern nicht mehr wie 80 kg / ha mineralischer Stickstoff gedüngt werden, sind die bekannten Vorgaben der DüVO anzulegen. Werden mehr die als die wesentlichen Düngemengen von Stickstoff mit 50 kg / ha jährlich oder Phosphor mit 30 kg / ha in drei Jahren gedüngt, greifen jedoch die Bedarfs – und Dokumentationspflichten mit abgesenkten Flächengrössen des Betriebes.
Die Stoffstrombilanzierung wurde am 08.07.2025 ersatzlos aufgehoben. Alle damit verbundenen Dokumentationen und Berechnungen entfallen.
Zu allen genannten Düngungsthemen finden Sie auf der Webseite des WBI alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung.
Bei Tiefenlockerungen wird nach wie vor eine vorausgehende Spatenprobe empfohlen, vielerorts sind die Böden jedoch zu feucht. Wer im Unterstockbereich mit Scheiben oder Rollhacke arbeitet, sollte die notwenigen Arbeiten noch umsetzen, bevor die Beikräuter zu sehr aufgelaufen sind. Die Begrünungsbestände sind teilweise sehr wüchsig und das Arbeitsergebnis dann durch Wasenschollen sehr unbefriedigend. Der frühe Beginn ist immer von Vorteil. Sofern die Böden abgetrocknet sind, kann an Einsaaten gedacht werden. In etlichen Anlagen wurden die Böden dieses Frühjahr geöffnet. Generell liegen dieses Jahr wieder gute Bedingungen für den Umbruch von Begrünungen und für die Vorbereitung einer nachfolgenden Einsaat, z.B. der Wolf – Mischung, im Angebot mit oder ohne Luzerne, vor. Die feuchten Böden sind eine gute Voraussetzung für eine Erfolgsversprechende Frühjahrseinsaat.
Die Pflanzsaison für Jungreben hat begonnen. Der überwiegende Anteil wird mit Maschine gepflanzt. Hier wird empfohlen, auf die richtige, Maschinenpflanzungs angepasste Wurzellänge zu achten, Rückschnitt auf ca. 5 cm Länge. Lange Wurzeln führen zu einer Zopfbildung und verschlechtern den Anwuchs und dauerhaft die Wurzelraumerschliessung. Teile der Wurzeln können absterben und selbst nach Jahren die Vitalität der Rebe verschlechtern.
Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen.
Sonstige Hinweise
Förderungen
Im Rahmen der nun umfassend vorliegenden Erläuterungen zur Ökoregelung 1a weisen wir darauf hin, dass dieses Jahr gerodete und beantragte Reben auf Grund der Verpflichtungen aus GLÖZ 6 eingesät werden müssen. Zurückliegend gerodete Anlagen beinhalten diese Verpflichtung nicht, sofern eine Selbstbegrünung vorliegt. Die Einsaat muss mindestens fünf zweikeimblättrige Arten enthalten, was durch die Einsaat einer Wolfmischung abgedeckt ist. Weiter Mischungen sind im Landhandel zu erfragen. Diese Einsaatsverpflichtung ist unabhängig von der Ökoregelung 1b, in welcher eine Einsaat gefördert wird.
Ein weiteres Förderthema ist die auf 2027 angekündigte Rotationsbrache in Baden – Württemberg. Angefügt ist ein Merkblatt zur Rotationsbrache. Es enthält alle derzeitigen Informationen zur geplanten Ausgestaltung.
Veranstaltungen
Der Badische Weinbauverband bittet uns, nochmals auf die am 28.04. starrfindende Veranstaltung des Weinbauverbandes zu einem Seminar Flächenmanagment hinzuweisen. Es behandelt die sich immer drängender abzeichnenden Fragen zum Umgang mit gerodeten und verbleibenden Flächen, um eine geschlossenere Produktion zu bewahren. Das Einladungsschreiben mit dem dazu gehörigen Link ist dem Info nochmals beigefügt.
Das Staatliche Weinbauinstitut Freiburg bietet ein neues Ganztagsseminar „Mikrobiologie & Hygiene“ am 9. Juni 2026 an. Grund ist die Zunahme mikrobiologischer Probleme durch Klimawandel, höhere pH-Werte, NoLo-Produkte und interventionsarme Verfahren. Im Seminar werden praxisnahes fundiertes Wissen zu Gärmikrobiologie, Hygiene und Stabilisierung in der modernen Weinbereitung vermittelt. Das Einladungsschreiben ist dem Info beigelegt oder Information ist erhältlich über den Link:
https://fortbildung-wbi.lgl-bw.de/wbi/webbasys/
Sofern nicht anderst erforderlich, erfolgt das nächste Weinbauinfo am 23. April 2026.
gez.: Zuberer