Weinbauinfo Bodensee Nr. 1

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Allgemeiner Entwicklungsstand

Nach einem trüben, aber sehr warmen Februar sahen wir einen rasanten Start in den Frühling. Blühende Gehölze wie Weissdorn, Forsythien, beim Obst die hochempfindlichen Aprikosen, erste offene Zwetschgenblüten waren bis zum 12. März überall zu sehen, in den Begrünungen zeigten sich die Taubnesseln und Traubenhyazinthen. Seit dem Wochenende hat sich eine kühlere Phase eingestellt, auf den Bergen der Mittelgebirge liegt nochmals Schnee. Die kühle Phase ist nicht unwillkommen, wo hätte dies sonst hinführen sollen? Die Temperaturen der diesjährigen Wintermonate liegen wie inzwischen gewohnt höher als die Werte aus der Klimaperiode 1961 – 1990, aber mit einer Abweichung von durchschnittlich plus 2,0° C im Westen und 1,6° C im Bodenseeraum vergleichbar dem letzten Winter. Was die Daten aber sagen: kalte Winter gehören offensichtlich der Vergangenheit an. Als sehr gut kann auch dieses Frühjahr wieder die Wasserversorgung gesehen werden, was unter anderem auch wohl der häufigen Bedeckung mit kaum vorhandener Verdunstung zu verdanken ist. Dezember und Januar waren sehr niedrig, was die Niederschläge betrifft: 30% von normal, Februar liegt um die Norm. Auch wenn die Tagestemperaturen wieder steigen sollen, in der Vorhersage sind die Nachttemperaturen weiterhin kühl. Damit ist mit keiner überstürzten Entwicklung in Richtung Austrieb zu rechnen, es wird wohl gegen Ende Monat werden, bis sich das Wollestadium deutlich ausprägt.


Zu den tierischen Schädlingen

Wie gewohnt, startet die Saison mit der biotechnischen Bekämpfung der Traubenwicklerarten. Die wärmeren Temperaturen führen zu früheren Aufhängeterminen für die Dispenser in den Pheromonverfahren. Die Temperatursumme 750 für den frühesten Beginn der Ausbringung der Dispenser in den früheren westlichen Gebieten wird um den 23. März erreicht und die Ausbringung sollte bis Ostern abgeschlossen sein. Für den Bodenseeraum sollte die Ausbringung in der Woche nach Ostern abgeschlossen werden. Die Aufhängdichte von 504 Ampullen / ha netto, ohne Randabhängung, bzw. 250 Dispenser / ha bei dem neuen Produkt BIOOtwin L+ darf nicht unterschritten werden. Fachlich besonders aus Sicht des Bekreuzten Traubenwicklers, aber auch Sicht der Förderung, bei der die geforderte Dispenserzahl einzuhalten ist. In den Randgebieten mit Wald müssen die Kontrollfallen sorgfältig ausgebracht werden, da hier der Einbindige Traubenwickler gelegentlich Störungen verursachen kann. Dies betrifft im Wesentlichen nur noch den Bodenseeraum. Der Antrag für die Pheromonförderung muss nicht mehr als Vorantrag gestellt werden, sondern ganz normal im Rahmen der Antragstellung des GA auf, dies ist in 2026 nur für Pheromon neu, den 15. Juni.

Es gibt immer wieder Fälle von Schadmilbenbefall in Junganlagen bis zum dritten Standjahr. Die Standardbehandlung mit Schwefel und Öl nach der Temperatursumme 300 zeichnet sich im Westen, ohne ungewöhnliche Erwärmung, auf Ostern ab, im Osten ca. eine Woche später. Die Behandlung sollte immer bei Tagestemperaturen von über 10º C vorgenommen werden, optimal sind ab 15˚ C. Pocken- und Blattgallmilben und Eier von Spinnmilben, sofern überhaupt vorhanden, werden miterfasst. Zum Einsatz kommt die bewährte Kombination von 3 – 3,6 kg / ha Netzschwefel und einem Ölmittel wie z.B. Micula mit 8 l / ha oder Parasommer mit 4 l / ha Mittelaufwand. Der Wasseraufwand beträgt 400 - 600 l / ha im Spritzverfahren. Der Kopfbereich und die Fruchtrute sollten tropfnass sein. Die Ansiedlung von Raubmilben zur langfristigen Stabilisierung der Anlagen im Laufe der weiteren Vegetation sollte eingeplant werden, da die Nutzung von Holz aus dem Rebschnitt inzwischen vorbei ist. 

Sobald die Knospen umfassend anfangen zu schwellen, komm auch die Hauptzeit von Rhombenspanner und Erdraupen. Achten Sie auf bekannte Befallslagen, ein zusätzlicher kurzer Blick in übrige Flächen ist zu empfehlen. Das Absammeln am frühen Abend bei Dunkelheit ist nach wie vor eine bewährte und effektive Methode des Integrierten Pflanzenschutzes. Man kann gegen den Rhombenspanner auch mit z.B. Mimic mit 0,2 l / ha, Spintor mit 0,04 l / ha oder alternativ mit Dipel DF mit 1,0 kg / ha eine Bekämpfung durchführen, gegen Erdraupen hat nur Mimic eine Zulassung. Dazu müssen aber die Raupen mit Spritzbrühe getroffen werden, da ansonsten eine ausreichende Wirkung nicht erzielt wird. Eine Behandlung am Tag ist wirkungslos. Bei Spintor ist auf die Einstufung als Bienen gefährliches Mittel zu achten, blühender Unterwuchs ist zu entfernen. 

 

Zu den Pilzkrankheiten

Der Spielraum zur Bekämpfung der ESCA mit Vintec, dem einzigen zur Verfügung stehenden Produkt, ist eng und eine Anwendung kann nur noch nach dem Bluten bis zum Austrieb umgesetzt werden. Vintec enthält als natürlichen Antagonist Trichodermapilze. Zielfläche der Behandlung sind stammnahe Wunden oder Wunden am Stammkopf. Schnittwunden an der einjährigen Fruchtrute müssen nicht behandelt werden. Die Anwendungsbedingungen müssen durch die natürliche Basis unbedingt eingehalten werden, dazu zählen eine Temperatur von mind. 10º C und mind. 24 Stunden keine Nachtfrostgefahr oder Regen. Die Aufwandmenge ist 200 g / ha.

 

Weinbauliche Hinweise 

Die Ausbringung der Grundnährstoffe Phosphor, Kalium und Magnesium sollte nur auf der Basis einer Bodenuntersuchung erfolgen, wobei die Düngung des mobileren Magnesiums später mit Stickstoff empfohlen wird. Sehr wirtschaftlich ist die Gestaltung der Düngung über Mischdünger im z.B. Big-Pack. Lediglich Pellets auf Hühner- oder Rindermistbasis können zum jetzigen Zeitpunkt ausgebracht werden, da diese eine längere Zersetzungsdauer haben. In Merdingen gibt es ein Rotes Gebiet nach § 13a DüVO. Für die Kultur Weinbau ist festzuhalten: sofern nicht mehr wie 80 kg / ha mineralischer Stickstoff gedüngt werden, sind die bekannten Vorgaben der DüVO anzulegen. Werden mehr die als die wesentlichen Düngemengen von Stickstoff mit 50 kg / ha jährlich oder Phosphor mit 30 kg / ha in drei Jahren gedüngt, greifen jedoch die Bedarfs – und Dokumentationspflichten mit abgesenkten Flächengrössen des Betriebes. 

Die Stoffstrombilanzierung wurde am 08.07.2025 ersatzlos aufgehoben. Alle damit verbundenen Dokumentationen und Berechnungen entfallen. 

Zu allen genannten Themen finden Sie auf der Webseite des WBI alle aktuellen Informationen und Vorlagen zu ihrer Verwendung. 

Bei Tiefenlockerungen wird nach wie vor eine vorausgehende Spatenprobe empfohlen, vielerorts sind die Böden jedoch zu feucht. Wer im Unterstockbereich mit Scheiben oder Rollhacke arbeitet, sollte die notwenigen Arbeiten noch umsetzen, bevor die Beikräuter zu sehr aufgelaufen sind. Dies wird bei höheren Temperaturen sehr schnell gehen. Der frühe Beginn ist immer von Vorteil. Sobald die Böden etwas abgetrocknet sind, kann an Einsaaten gedacht werden. In erste Anlagen wurden die Böden schon geöffnet. Generell liegen dieses Jahr wieder gute Bedingungen für den Umbruch von Begrünungen und für die Vorbereitung einer nachfolgenden Einsaat, z.B. der Wolf – Mischung, im Angebot mit oder ohne Luzerne, vor. Die feuchten Böden sind eine gute Voraussetzung für eine Erfolgsversprechende Frühjahrseinsaat.  

Vergessen Sie nicht den Termin zur Spritzgerätekontrolle. Die Termine der regionalen Prüfbetriebe sind der Fachpresse zu entnehmen. 

 

Sonstige Hinweise 

Aus berechtigtem Anlass zum Herbizideinsatz der jährliche Hinweis: es dürfen nur landwirtschaftlich, gartenbaulich oder forstwirtschaftlich genutzte Flächen behandelt werden. Am Zeilenende, also unmittelbar nach dem Anker, muss abgestellt werden. Eine Behandlung auf öffentlichem Gelände und auf nicht landwirtschaftlich genutzten Flächen, wie z.B. am Wegrand oder an Böschungen, ist verboten. Halten Sie auch ausreichend Abstand zu ökologisch arbeitenden Betrieben. Unsachgemäße Anwendung ist Gesetzeswidrig und schädigt gleichzeitig auch den Weinbau in seiner Aussendarstellung! Durch die neue Pflanzenschutz – Anwendungsverordnung ist beim Herbizideinsatz das Minimierungsgebot zu beachten, also nur, sofern keine anderen Möglichkeiten begründet bestehen.

Bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die Auflagen hinsichtlich der Aufwandmenge, Wartezeit und max. Anzahl der Anwendungen einzuhalten. Außerdem sind die Auflagen zum Schutz des Anwenders, der Gewässer sowie der benachbarten Saumstrukturen zu beachten. Ausführliche Informationen zu diesen Auflagen bietet die Broschüre „Rebschutz 2026“ auf der Website des Staatlichen WBI Freiburg. Ebenfalls sehr gut erläutert ist das neue Laubwandmodell

 

Zur Lage bei den Pflanzenschutz - Zulassungen:

Durch Zulassungsverlängerungen bestehen für die Saison 2026 keine Lücken.

Neu zugelassen in der Indikation Peronospora sind für die Saison 2026: das Peronosporamittel ORONDISForte in derselben Wirkstoffgruppe Q wie Zorvec Vinabel, als Ersatz für das auslaufende Delan WG das Produkt Delan SC. 

Folgende Aufbrauchsfristen sind zu beachten: Delan WG bis 28.02.2027 und Sanvino bis 30.03.2027. Noch vorhandenes Mittel sollte bis Ende der Saison verwendet sein.

Bei den Herbiziden sind folgende Mittel in der Aufbrauchsfrist: Vorox F bis 30.12.2026, Roundup Ultra und Glyfos Dakar, beide bis 15.06.2026, Roundup Power Flex bis 16.05.2026.

Eine neue Zulassung bis zum Jahr 2031 erhielt bei Botrytis das bekannte Mittel Teldor.

Bei Oidium ist eine neue Zulassung mit erweiterten Indikationen für Kräusel – und Pockenmilben und mit erhöhten Aufwandmengen für Kumulus WG erlassen worden. Positiv ist ebenfalls die neue Wartezeit von 28 Tagen, damit stehen nun mit Netzschwefel Stulln zwei Schwefelprodukte mit kurzer Wartezeit zur Verfügung.

 

Von Auflagen betroffene Gebiete Weinbau im Beratungsgebiet

Der folgende Stand in den Rebgebieten zum aktuellen Datum hat sich zum Vorjahr nicht verändert:

Die wichtigsten Wasserschutzgebiete: Gemarkung Munzingen, Gemarkung Klettgau, Stadt Überlingen, kleinere Flächen in den Gemarkungen Gailingen und Stetten.

Eutrophierte Gebiete (Gebiete mit erhöhtem Phosphorgehalt, Gelbe Gebiete): Gemarkung Klettgau: Es gelten Bedarfs – und Dokumenationspflichten mit abgesenkten Betriebsgrössen analog den Roten Gebieten für Stickstoff. 

Gemeinden mit nicht ausreichendem Kleinstrukturanteil: Breisach, damit betroffen im Weinbau: Gemarkungen Ober – und Niederrimsingen.

 

Förderungen

Förderung (UuU) Fördersätze:

Ab diesem Jahr werden die Fördersätze um € 2000 / ha erhöht. Damit soll der schwierigen wirtschaftlichen Lage Rechnung getragen werden. 

Förderung Umstrukturierung (UuU) – Tröpfchenbewässerung: 

Bitte beachten Sie, dass es seit 2025 bei der Beantragung der Tröpfchenbewässerung erforderlich ist, die Anlage Wasserbezug auszufüllen und in FIONA hochzuladen. Die Anlage kann aus FIONA heraus ausgedruckt werden. Es besteht eine 5-jährige Zweckbindungsfrist ab dem Zeitpunkt der Installation für die Tröpfchenbewässerung.

Erinnert wird an die bekannteste Sanktionsfalle in der Umstrukturierung: die Unterschreitung der angepflanzten zur beantragten Fläche wurde wohl von 20% auf 30% heraufgesetzt. Die Erfahrung zeigt aber, dass eine genaue Berechnung jedes Grundstückes in kleinflächigen Strukturen unbedingt erforderlich ist, insbesonders, wenn viele kleine Grundstücke zusammengelegt werden oder notwendige Wendeflächen auf eigenem Grund und Boden erfolgen. 

Für die Bewirtschaftung abgegrenzter Weinbausteillagen mit Hangneigung über 30% wurde eine neue Förderkulisse mit € 1000 / ha eingerichtet. Eine Kombination mit der Förderkulisse Handarbeitseinbau ist nicht möglich. 

Bei der Verwaltung der Pheromonverfahren ist der Verwendungsnachweis entfallen. Der Wegfall ist eine erhebliche Entlastung in der ehrenamtlichen Organisation in unseren Gemeinschaftsverfahren. Die Einreichung des Pheromonförderantrages kann ab diesem Jahr bis zum 15. Juni erfolgen. 

 

Veranstaltungen

Am 31.03. findet eine Einführung in das neue VitiMeteo statt. Das neue VitiMeteo wird eine Möglichkeit zur neuen Dokumentation im Pflanzenschutz enthalten. Das Einladungsschreiben mit den dazu gehörigen Links ist dem Info beigefügt.

 

Pamira

Die Broschüre für die Sammelaktion von Pflanzenschutzmittelbehältnissen in 2026 liegt dem Info bei.

 

Asiatische Hornisse

In der diesjährigen Sitzung des Bienenausschusses kam eine äusserst unerfreuliche Meldung auf den Tisch: es ist eine rasante Ausbreitung der invasiven Art der Asiatischen Hornisse zu verzeichnen. Das Geschehen läuft aktuell eher im Hintergrund auf Grund von anderen invasiven Schädlingen, siehe die Amerikanische Rebzikade. Beigelegt sind daher drei Infoblätter: Kurzfassungen der Problematik sowie eine umfangreichere Darstellung, allerdings auf dem Meldestand 2024. Die Lage hat sich seitdem wesentlich verschlechtert. Wir, die in der Landwirtschaft Tätigen, haben den umfangreichsten Blick in die Landschaft und könnten im Weinbau direkt betroffen sein, besonders in Strukturreichen Gebieten. Reichen Sie die Information an Nachbarn, Bekannte, Naturinteressierte weiter. 

 

Das nächste Weinbauinfo erfolgt um Ostern 2026.