Pflanzenschutz-Hinweis Gemüsebau Südbaden 2025 (KW 50)

Wintergetreidemilbe

In Häusern mit Wintergetreidemilben gibt es jetzt deutliche Schäden an praktisch allen Winterkulturen, wie z. B. Salaten, Endivien, Spinat, Petersilie, Postelein, Radies oder Mitsuna. Im Bio-Anbau gibt es kein Pflanzenschutzmittel mit anhaltender Wirkung. Die Schäden lassen sich dort begrenzen mit etwa 7- bis 10-täglichen Spritzungen von Raptol HP, Spruzit Neu oder Neudosan Neu – entsprechend den Zulassungen in den einzelnen Kulturen. Der richtige Zeitpunkt für die Anwendung dieser Kontaktmittel ist dann, wenn viele Milben auf den Pflanzen herumlaufen. Das ist in der Regel von der Abend- bis zur Morgendämmerung, bei trübem Wetter auch tagsüber. Die eigene Beobachtung ist da unverzichtbar.

Rhabarber

Von Oktober bis Dezember können Kerb FLO und Setanta Flo (Propyzamid) zur Bekämpfung vor allem von Gräsern eingesetzt werden. Diese Mittel dürfen nicht im Pflanzjahr angewendet werden. Die beste Wirkung zeigen sie bei kühlem (<10°C), feuchtem Boden. Mit Ausnahme von Quecke werden mehrjährige Unkräuter wie Ampfer, Ackerdistel, Brennnessel, Löwenzahn oder Hahnenfuß von Propyzamid schlecht erfasst. Hier empfiehlt sich der Einsatz eines glyphosathaltigen Mittels in der Anwendung  „Einkeimblättrige und zweikeimblättrige Unkräuter, nach der Ernte oder nach dem Wiederergrünen“, z. B. Roundup Future oder Dominator 480 TF. Die Bedingungen sind dafür jetzt ideal: Die ersten stärkeren Fröste haben das Laub des Rhabarbers abgetötet und die neuen Knospen sind noch in Ruhe, so dass dieser keinen Wirkstoff aufnehmen kann. Bei den zu bekämpfenden mehrjährigen Unkräutern beschleunigen die derzeitigen Tagestemperaturen über 10 °C die systemische Wirkung.  

Rhabarberblätter, durch Frost abgetötet
Bild: Der Rhabarber hat keine grünen Blätter mehr, ein Einsatz von Glyphosat ist jetzt möglich. Das Leitunkraut „Quecke“ lässt sich aber auch mit Kerb Flo bekämpfen.

Bei der Anwendung von Glyphosat sind die seit September 2021 geltenden Einschränkungen zu beachten: Glyphosat darf in bestimmten Gebieten gar nicht mehr eingesetzt werden, nämlich in Kern- und Pflegezonen von Biosphärenschutzgebieten, in Wasserschutzgebieten und in Heilquellenschutzgebieten. Zu letzteren zählen ein gut achttausend Hektar großes Gebiet um Bad Krozingen herum, das annähernd in einem Viereck mit den Eckpunkten Heitersheim, Hausen, Sölden und Sulzburg liegt, und eine kleinere Zone, die sich ungefähr zwischen Bad Bellingen, Rheinweiler und Tannenkirch aufspannt. Die exakte Lage der Heilquellenschutzgebiete ist einsehbar unter

Arbeitsmappe: Wasserschutzgebiete - Daten- und Kartendienst der LUBW 4.0

https://umweltdaten.lubw.baden-wuerttemberg.de/repositories/wasser_wawig,EauUiIJeX65gEjngHBq6/workbooks/Wasserschutzgebiete,bdLhFH5EF7M__9Xm6VyN/worksheets/Heilquellenschutzgebiete,oSTTF6AZyYeUVVj2p7VP?workbookHash=75ns-eZ8zJqq9vT16diqzhEuSYO6V8n9eHl3abI0o0gTE18n

Physiologisches

Mancher Kopfkohl, der noch nicht geerntet werden konnte, sieht trotz des Frostes Ende November noch unerwartet gut aus. Der Eindruck kann aber täuschen. In manchen Beständen sind die Köpfe zwar intakt, das Gewebe im Strunk ist aber von außen her erfroren. Das erkennt man beim Durchschneiden an glasig-wässrigen Stellen. Hier siedeln sich über kurz oder lang Fäulniserreger an, die auf den Kopf übergreifen können - je höher die Temperaturen, umso schneller. Solche Bestände sollten bald geerntet und vermarktet werden - und dazwischen möglichst kühl gelagert.  

durch Frost geschädigter Kohlstrunk
Bild: Glasig-wässrige Bereiche unter der Rinde zeigen, wo das Gewebe des Rotkohl-Strunks erfroren ist. 

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