Weinbauinfo Nr. 16-2025 vom 10.07.2025
Agenda Qualitätsarbeiten
Ertragseinstellung Trauben Teilen
Ein Tiefausläufer über Weißrussland und dem Baltikum führte zu einer abrupten Abkühlung von „ -10°C Durchschnittstemperatur“ und erfreute uns mit Niederschlägen zwischen 20-30 mm. Eine willkommene Abkühlung für den Kaiserstuhl. Leider war unter den teils mit heftigen Gewittern verbundenen Niederschlägen auch vereinzelt kleiner Hagel, der ab und an zu geringen Beerenverletzungen, Rissen in Beeren, geführt hat. Meldungen kamen z.B. aus Bötzingen. Das geschädigte Beerengewebe verkorkt und trocknet ein.
Die Feuchtigkeit führt zur Steigerung der Vitalität der Rebanlagen. Überwiegend ist der 2. Laubschnitt notwendig und die Junganlagen benötigen einen weiteren Heft- bzw. Anbinde-Durchgang. Auch im Unterstockbereich ist der Wuchs der Beikräuter und das Wachsen der Begrünungen zu beobachten und erfordern das Mulchen, bzw. mechanische Unterstockpflege oder auch ein letzter Herbizideinsatz unter Berücksichtigung der Wartezeiten, der eingesetzten Mittel.
Daneben sind jetzt die Qualitätsarbeiten, Trauben Teilen, Ertragseinstellung vor allem in jüngeren, schwächeren Anlagen, unbedingt vor dem Weichwerden der Beeren; Reifebeginn, umzusetzen. Auch das vorsichtige, Moderate Teilentblättern der Traubenzone auf der Schattenseite, ist bei aktuell passenden Tagestemperaturen von 25°C gut möglich. Hinzu kommt nochmals das Entfernen der Stammaustriebe. Also immer noch volles Programm im Weinbau mit dem Blick auf die Zielgerade, hoffend auf einen ruhigeren August.
Die sehr frühe Vegetations-Entwicklung 2025 deutet auf einen frühen Start der Lese 2025. Je nach Produktionsziel z.B. Neuer Süßer, Sektgrundweine, frühreifende Rebsorten ist ein Lesestart ab Anfang September einzuplanen.
Die Wettervorhersage prognostiziert trockene, sonnige Tage mit weiterhin langsam ansteigenden Tageshöchsttemperaturen Richtung 30°C.
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Der Flug der zweiten Generation des Traubenwicklers läuft auf niedrigen Niveau. Siehe hierzu monitoring.vitimeteo.de . Bitte kontrollieren sie mindestens 2 x pro Woche den Zuflug in ihren Fallen. Tragen Sie die Ergebnisse an den Aushangtafeln ein.
Grüne Rebenzikade
Wer in den Reben arbeitet kann im Moment an der Blattunterseite die grüne Rebenzikade beobachten. Auffällig sind ihre seitlichen Bewegungen auf der Blattunterseite. Oft sind Sie auch an der Scheibe der Schlepperkabine zu sehen. Bei starkem Auftreten können Sie an den Blättern saugen. Dadurch kommt es zu gelben mosaikartigen Blattverfärbungen an den Weißweinsorten und entsprechenden roten Verfärbungen bei den Roten. Damit einhergehend ist ein starker Energieverlust bei der Photosynthese der Rebe. In Folge werden die Trauben nur ungenügend reif.
Bewährt hat sich das alternierende Mulchen jeder 2. Gasse. Damit bleibt ein Teil des Habitats für die Zikaden erhalten. Dies fördert Ihren Lebensraum am Boden!
Amerikansiche Rebzikade
Ab nächster Woche ist ein umfangreiches Monitoring mit Gelbtafeln auch am Kaiserstuhl geplant. Bitte belassen Sie die Gelbtafeln in den Weinbergen!
Pilzkrankheiten
Peronospora und Oidium
Die Niederschläge der vergangenen Woche ergaben die biologischen Voraussetzung für Infektionen durch die Rebenperonospora. Bisher sind aber nur wenige Ölflecke bekannt und damit ein sehr geringes Potential für Sekundärinfektionen. Außerdem waren bisher, aufgrund des hohen Oidiuminfektionsdruck (Leitkrankheit), Pflanzenschutzbehandlungen in kurzen Abständen +/- 10 Tagen notwendig. Damit wurde Peronospora vorbeugend sehr gut bekämpft.
Gewisse Unsicherheiten gibt es bei Oidium. Das Infektionsrisiko verlief in der Vegetation 2025 sehr lange auf sehr hohem Niveau. Bisher sind noch keine Befallsmeldungen bei mir eingegangen. Wenn das so bleibt, dann können wir von einem super Bekämpfungserfolg ausgehen. Bitte kontrollieren Sie Ihre bekannten, gefährdeten Anlagen und Rebsorten und melden Oidiumbefall direkt bei der Weinbauberatung.
Aktuell ist der Oidiumindex abnehmend. Durch das Schließen der Spaltöffnungen an den Trauben nimmt die Infektionsgefahr ab. Die Triebe und Blätter bleiben aber weiterhin anfällig. Entsprechend sind in den meisten Betrieben noch zwei Behandlungen bis zur Abschlussspritzung am 26.08.2025 notwendig.
Zum Einsatz kommen gegen Oidium z.B. ein Azolpräparat wie Sarumo 0,75 L/ha oder Topas 0,32 L/ha. Alternativ Belanty 1,0L/10.000m² LWF entspricht ca. 1,5-1,75 L/ha Custhodia 0,7 L/ha. In Lagen mit später Traubenentwicklung und in gefährdeten Befallslagen bringt der Einsatz von potenten organischen Oidiumfungiziden wie z.B. Vivando 0,32 L/ha oder Kusabi 0,3 L/ha (beide Wirkstoffkategorie K) oder Dynali 0,8 L/ha (R/G) mehr Wirkungssicherheit. Bitte beachten Sie das Antiresistenzmanagement.
Zur Peronosporabekämpfung setzen wir der Spritzbrühe ein Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 1,6 Kg/ha oder Folpan 500 SC 2,4 L/ha oder Mildicut 4,0 L/ha ein.
Wer nach stärkeren Gewittern und Abständen von mehr als 7 Tagen seinen Pflanzenschutz durchführt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksames/kuratives Peronosporafungizid einsetzen. Empfohlen werden z.B. Melody Combi 2,2 Kg/ha oder Sanvino 1,5 Kg/ha oder Reboot 0,4 Kg/ha.
Pflanzenschutzmittelreduktion
Hier kommen zum Einsatz gegen Oidium z.B. Netzschwefel Stulln 5,0 Kg/ha oder Bikarbonate wie z.B. Vitisan 5-6 Kg/ha + empfohlenes Netzmittel wie z.B. Wetcit oder Kumar 5,0 Kg/ha oder Natrisan 5,0-7,5 Kg/ha. Bitte beachten Sie, dass es bei Applikation bei Hitze (über 25°C) oder bei heißen Tagestemperaturen und Hitzeperioden zu starken Laubwandverbrennungen kommen kann. In solchen Wetterphasen wird eine Anwendung von Bikarbonaten nicht empfohlen.
Gegen Peronospora ein Kupferpräparate wie z.B. Funguran Progress 1,0 Kg/ha oder Cuprozin Progress 0,8 L/ha (Halbe Aufwandmenge; Kupfersplitting).
Der Spritzabstand sollte 7 Tage nicht übersteigen.
Das Befahren jeder Gasse in Befallsanlagen, bei besonders anfälligen Sorten (Müller-Thurgau, Chardonnay, Silvaner, Cabernet Dorsa…) wird ab abgehender Blüte bis Abschlussbehandlung besonders empfohlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Grundlage für eine erfolgreiche Mehltaubekämpfung ergeben sich aus der richtigen Terminierung, beste Applikationsqualität und die Berücksichtigung des Antiresistenzmanagements, d.h. konsequenter Wirkstoffwechsel. Zudem sollte bei anfälligen Sorten wie z.B. Müller-Thurgau, Silvaner, Chardonnay und insbesondere Cabernet Dorsa, sowie in den Befallsanlagen jede Gasse befahren werden. Die Kombination eines Multisitewirkstoffes (Netzschwefel 3,6 Kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich bei organischen Wirkstoffen, Resistenzen gegen Mehltau entwickeln. Aktuell fehlen ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Weinbauberatung keine allgemeine Empfehlung für den Einsatz ausgesprochen werden.
Vorbeugung von Stiellähme (auch bei PIWI)
Ab Blütenende empfehlen wir zur vorbeugenden Behandlung gegen Stiellähme, Bittersalz max. 2-3%ig zur Spritzbrühe hinzuzugeben. Alternativ magnesiumhaltige Blattdünger wie z.B. Lebosol Magnesium 400 SC 2-5 L/ha oder Wuxal Magnesium 5 L/ha.
Es ist nicht zu empfehlen Bittersalz mit Phosphonaten zu mischen.
Allgemeine Hinweise:
Der Wasseraufwand beträgt 1000-1200 L/ha im Spritzverfahren bzw. 450-600 L/ha im Sprühverfahren.
Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 4,0.
Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!
Bitte benutzen Sie abdriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In
Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)
Beim Sprühen sollte eine angepasste Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden.
Nutzen Sie Tage mit geringem Windaufkommen. Siehe hierzu Vitimeteo-Wetter-Meteogramme zur Planung
Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die
Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz.
Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen mittels Spritzdokumentation aufgezeichnet werden. Dies kann handschriftlich aber auch digital
erfolgen!
Weinbauliche Arbeiten
Bodenpflege
Das alternierende (jede 2. Gasse), nicht zu tiefe Mulchen, hat sich in den letzten heißen Jahren sehr bewährt, um den Boden durch die vorhandene Begrünung zu beschatten. Außerdem verbrennt dann die Grasnarbe nicht!
Anstehende Unterstockpflege sollte in der ersten Julihälfte letztmalig mechanisch (Flachschar, Rollhacke, Scheibe, Fingerhacke) durchgeführt werden. Wer späte Unterstockbodenbearbeitungen vornimmt riskiert späte Stickstoffmineralisation. Dies erhöht das Fäulnisrisiko der Trauben!!!
Notwendiger Herbizideinsatz im Unterstockbereich sollte im Sinne des Minimierungsgedankens durchgeführt werden. Streifen so schmal wie möglich, maximal 20% der Gassenbreite. Keine Anwendungen auf Wegen, Böschungen oder Bachläufen.
Insbesondere bei Bächen und Gewässern gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 5 Meter zur Gewässergrabenoberkante.
Junganlagen
Für eine Peronospora-Bekämpfung werden im vorbeugenden wöchentlichen Spritzintervall Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha oder Delan 0,2 Kg/ha oder Mildicut 1,0 L/ha empfohlen. Konzentrierung Basisaufwand/ha bezogen auf 400L/ha Wasseraufwand. Zur Oidiumbekämpfung wird der Zusatz eines organischen Präparates empfohlen. Die Spritzintervalle sollten dem Zuwachs entsprechend angepasst werden und bei der derzeitigen Wetterlage 8-10 Tage nicht überschreiten. Bitte die Pflanzenschutzbehandlungen in Junganlagen bis Anfang September fortsetzen. Bitte ab August (Reife in Ertragsanlagen) mindestens die 3 Randzeilen zu den Ertragsanlagen nur von der abgewendeten Seite applizieren um Abdrift zu vermeiden!!!
Als Nährstoffzugabe und Repellent gegen Haarwild Aminosol oder Beckmann Aminofert-N 1L/ha der Spritzbrühe zusetzen. Zur direkten Bekämpfung gegen Fraßschäden durch Hasen/Haarwild ist Trico (auf Schaf-Fett-Basis, 15 l/ha bis ES 61 zugelassen.
Kulturarbeiten
Feinarbeiten und Ertragsregulierungen stehen auf dem Arbeitskalender. Wer aktuell seinen Traubenertrag mittels Wiegen mehrerer Trauben (Traubendurchschnittsgewicht) auf einen möglichen Stockertrag, respektive Flächenertrag hochrechnen möchte, sollte davon ausgehen, dass die Trauben bei normaler Wasserversorgung Ihr jetziges Traubeneinzelgewicht verdoppeln. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:
Durchschnittliches Traubeneinzelgewicht x Traubenanzahl/Stock x 2 = theoretischer Stockertrag
Theoretischer Stockertrag x Stockanzahl je ha = möglicher Ertrag
Agrarbüro
Dringen Rebenrechnungen und Rechnungen für Tropfbewässerungen nach Durchführung des Pflanzens und der Installation an uns schicken!!!
Aus personellen Gründen und damit Sie auch die Förderung zur Umstrukturierung zeitnah erhalten müssen wir ab Mitte Juli mit der Kontrolle beginnen. Hierzu benötigen wir dringen die Verwendungsnachweise (Rebenrechnung, Rechnung für Installation Tropfbewässerung). Dazu müssen die Arbeiten: Pflanzen und Installation abgeschlossen sein. Mit der Eingabe der Rechnungen über FIONA haben Sie letztmalig die Möglichkeit die Sachverhalte der Antragstellung zu korrigieren. Hierzu zählt die Flächen-, Rebsorten- und Massnahmencode-Korrektur!!!
Für Rebenpflanzungen und Tropfbewässerung ist die elektronische Einreichung der Rechnungen mittels FIONA bis zum 15.07.2024 möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!
Die Tropfschläuche müssen ortsfest installiert sein. Das bedeutet:
Entweder erfolgt die Fixierung im Drahtrahmen, oder – bei am Boden liegenden Leitungen – müssen diese mindestens am Zeilenanfang und -ende, z. B. mit Kabelbindern oder Schnüren, befestigt sein.
Ein bloßer Anschluss an eine vorhandene Querverteilung ist nicht ausreichend.
Bei Neupflanzungen ist die Installation eines Drahtrahmens nicht mehr verpflichtend.
Ab dem Antragsjahr 2025 sind Sie außerdem aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben verpflichtet, bei der Förderung einer Tropfbewässerungsanlage anzugeben, woher das eingesetzte Wasser stammt. Bitte füllen Sie hierzu die Anlage 12 „Wasserbezug“ aus und laden Sie diese gemeinsam mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis spätestens 15. Juli 2025 in Ihrem FIONA-Antrag hoch
Je früher die Rechnung eingegeben wird, desto schneller können wir mit den Kontrollen starten. Und… desto schneller erfolgt die Mittelfreigabe und damit die Auszahlung der Förderung!
Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung
Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 16.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 16.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.
Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.
Standraum = Gassenbreite x Stockabstand
Pflanzfläche = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl
Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!
Wir bitten um Beachtung!!!
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl