Weinbauinfo Nr. 15-2025 vom 03.07.2025
Agenda Termin Abschlussspritzung
Rebenrechnungen für Umstrukturierung dringend!!!
Schwül-heißes Wetter mit Tageshöchsttemperaturen von 38,5°C (Wetterstation Blankenhornsberg) bestimmten bis gestern die Wetterlage. Das Risiko von Hitzegewittern wie wir es gestern Abend erlebt haben steigt an. Die Intensität der Niederschläge im Beratungsgebiet waren sehr unterschiedlich und differenzieren sich von ca. 4 mm (Station Blankenhornsberg) bis 12 mm (Station Oberbergen). Weitere Niederschläge sind über das Wochenende bzw. Anfang nächste Woche vorhergesagt.
Trotz Hitze hat die Reben-, insbesondere die Traubenentwicklung weiter vorangemacht. Wir befinden uns im Entwicklungsstadium „Traubenschluss BBCH 79“ Die Anlagen sind auf tiefgründigen Lössböden weiterhin vital und das Wachstum der Triebe nach dem 1. Gipfeln ist enorm. Es scheint die Reben gedeihen mit den Wasservorräten von der 1. Junihälfte, in Verbindung mit dem hohen Energieeintrag durch die starke Sonneneinstrahlung, prächtig.
Der Gesundheitszustand ist flächenweit tadellos. Bisher sind noch keine Meldungen von Oidiumbefall bei mir angekommen. Bitte melden Sie Beeren-/Traubenbefall umgehend ihrem zuständigen Rebschutzwart oder direkt bei der Weinbauberatung.
Auf dem Arbeitskalender der Winzerinnen und Winzer stehen die Feinarbeiten in den Reben. Hierzu gehören in den Selektionsanlagen das Traubenteilen. Den mit dem Entwicklungsstand Traubenschluss bis Reifebeginn ist das richtige Zeitfenster dafür gegeben.
Auch das Entfernen von Kümmer- und Doppeltrieben und nochmals das Entfernen der Stammausschläge. Auch Bodenpflege wie Mulchen und die Bearbeitung des Unterstockbereichs stehen in vielen Parzellen an. Und natürlich Pflanzenschutz.
Das Stichwort zum Thema Abschlusstermin der diesjährigen Pflanzenschutzsaison. Schon im letzten Weinbauinfo habe ich angedeutet, dass aufgrund der frühen Vegetationsentwicklung 2025 der allgemeine Abschlusstermin bis zum 26. Juli angedacht ist. In späteren, hohen Lagen am Kaiserstuhl bzw. bei später reifenden Rebsorten ist die Abschlussspritzung unter Einhaltung der Wartezeiten der eingesetzten Pflanzenschutzmittel bis spätestens zum 2. August möglich.
Tierische Schädlinge
Traubenwickler
Der Flug der zweiten Generation des Traubenwicklers hat begonnen. Bitte kontrollieren sie mindestens 2 x pro Woche den Zuflug in ihren Fallen. Diese Fallen sollten bereits für die zweite Flugperiode mit neuen Leimböden und Köder bestückt sein.
Pilzkrankheiten
Peronospora und Oidium
Auch die geringen Niederschläge des nächtlichen Gewitters, oft weniger als 10 mm, lassen keine späte Entwicklung von Peronosporainfektionen, erwarten. Nur in Anlagen wo höhere Regenmengen gefallen sind, können das Infektionsgeschehen von Pero nochmals in Gang bringen. Dies ist vor allem mit dem Blick auf weitere, vorhergesagte Niederschläge, Anfang nächste Woche, wahrscheinlich. Grenzwertig sind die Niederschläge der Station Oberbergen mit ca. 12 mm. Dies könnte in Verbindung mit der etwas späteren Traubenentwicklung noch einige Pforten (Spaltöffnungen) für das Eindringen der Peronosporasporen öffnen.
Hinsichtlich Oidium bringt die unterschiedliche Traubenentwicklung in Verbindung mit schwülwarmer Witterung, vor allem für die vielen Nachzüglertrauben, noch Potential für Mehltauinfektionen. Entsprechend sollte mit der jetzt anstehenden Behandlung nochmals ein potentes Oidiumfungizid eingesetzt werden.
Zum Einsatz kommen gegen Oidium ein organisches Mehltaumittel wie z.B. Talendo 0,375 L/ha (J) oder Sercadis 0,24 L/ha (L), Vivando 0,32 L/ha oder Kusabi 0,3 L/ha (beide Wirkstoffkategorie K) oder Dynali 0,8 L/ha (R/G) oder Belanty (G) 1,0 L/10.000m² Laubwandfläche, das entspricht bei 1,80m aktuell ca. 1,70 L/ha.
Zur Peronosporabekämpfung setzen wir der Spritzbrühe ein Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 1,6 Kg/ha oder Folpan 500 SC 2,4 L/ha oder Mildicut 4,0 L/ha ein.
Wer nach stärkeren Gewittern und Abständen von mehr als 7 Tagen seinen Pflanzenschutz durchführt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksames/kuratives Peronosporafungizid einsetzen. Empfohlen werden z.B. Melody Combi 2,2 Kg/ha oder Fantic F 2,4 Kg/ha oder Reboot 0,4 Kg/ha.
Pflanzenschutzmittelreduktion
Hier kommen zum Einsatz gegen Oidium z.B. Netzschwefel Stulln 5,0 Kg/ha oder Bikarbonate wie z.B. Vitisan 5-6 Kg/ha + empfohlenes Netzmittel wie z.B. Wetcit oder Kumar 5,0 Kg/ha oder Natrisan 5,0-7,5 Kg/ha. Bitte beachten Sie, dass es bei Applikation bei Hitze (über 25°C) oder bei heißen Tagestemperaturen und Hitzeperioden zu starken Laubwandverbrennungen kommen kann. In solchen Wetterphasen wird eine Anwendung von Bikarbonaten nicht empfohlen.
Gegen Peronospora ein Kupferpräparate wie z.B. Funguran Progress 1,0 Kg/ha oder Cuprozin Progress 0,8 L/ha.
Der Spritzabstand sollte 7 Tage nicht übersteigen.
Das Befahren jeder Gasse in Befallsanlagen, bei besonders anfälligen Sorten (Müller-Thurgau, Chardonnay, Silvaner, Cabernet Dorsa…) wird ab abgehender Blüte bis Abschlussbehandlung besonders empfohlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Grundlage für eine erfolgreiche Mehltaubekämpfung ergeben sich aus der richtigen Terminierung, beste Applikationsqualität und die Berücksichtigung des Antiresistenzmanagements, d.h. konsequenter Wirkstoffwechsel. Zudem sollte bei anfälligen Sorten wie z.B. Müller-Thurgau, Silvaner, Chardonnay und insbesondere Cabernet Dorsa, sowie in den Befallsanlagen jede Gasse befahren werden. Die Kombination eines Multisitewirkstoffes (Netzschwefel 3,6 Kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich bei organischen Wirkstoffen, Resistenzen gegen Mehltau entwickeln. Aktuell fehlen ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Weinbauberatung keine allgemeine Empfehlung für den Einsatz ausgesprochen werden.
Vorbeugung von Stiellähme (auch bei PIWI)
Ab Blütenende empfehlen wir zur vorbeugenden Behandlung gegen Stiellähme, Bittersalz max. 2-3%ig zur Spritzbrühe hinzuzugeben. Alternativ magnesiumhaltige Blattdünger wie z.B. Lebosol Magnesium 400 SC 2-5 L/ha oder Wuxal Magnesium 5 L/ha.
Es ist nicht zu empfehlen Bittersalz mit Phosphonaten zu mischen.
Allgemeine Hinweise:
Der Wasseraufwand beträgt 1000-1200 L/ha im Spritzverfahren bzw. 450-600 L/ha im Sprühverfahren.
Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 4,0.
Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!
Bitte benutzen Sie abdriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In
Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)
Beim Sprühen sollte eine angepasste Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden.
Nutzen Sie Tage mit geringem Windaufkommen. Siehe hierzu Vitimeteo-Wetter-Meteogramme zur Planung
Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die
Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz.
Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen mittels Spritzdokumentation aufgezeichnet werden. Dies kann handschriftlich aber auch digital
erfolgen!
Weinbauliche Arbeiten
Bodenpflege
Das alternierende (jede 2. Gasse), nicht zu tiefe Mulchen, hat sich in den letzten heißen Jahren sehr bewährt, um den Boden durch die vorhandene Begrünung zu beschatten. Außerdem verbrennt dann die Grasnarbe nicht!
Anstehende Unterstockpflege sollte in der ersten Julihälfte letztmalig mechanisch (Flachschar, Rollhacke, Scheibe, Fingerhacke) durchgeführt werden. Wer späte Unterstockbodenbearbeitungen vornimmt riskiert späte Stickstoffmineralisation. Dies erhöht das Fäulnisrisiko der Trauben!!!
Notwendiger Herbizideinsatz im Unterstockbereich sollte im Sinne des Minimierungsgedankens durchgeführt werden. Streifen so schmal wie möglich, maximal 20% der Gassenbreite. Keine Anwendungen auf Wegen, Böschungen oder Bachläufen.
Insbesondere bei Bächen und Gewässern gilt ein gesetzlicher Mindestabstand von 5 Meter zur Gewässergrabenoberkante.
Junganlagen
Für eine Peronospora-Bekämpfung werden im vorbeugenden wöchentlichen Spritzintervall Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha oder Delan 0,2 Kg/ha oder Mildicut 1,0 L/ha empfohlen. Konzentrierung Basisaufwand/ha bezogen auf 400L/ha Wasseraufwand. Wer nach ergiebigen Niederschlägen, starkem Zuwachs seine Junganlagen behandelt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksame Peronospora-Fungizide einsetzen wie z. B. Melody Combi 0,55 kg/ha oder Fantic F 0,6 Kg/ha oder Forum Gold 0,48 Kg/ha (Basisaufwand auf 400 L/ha).
Zur Oidiumbekämpfung wird der Zusatz eines organischen Präparates empfohlen. Die Spritzintervalle sollten dem Zuwachs entsprechend angepasst werden und bei der derzeitigen Wetterlage 8 Tage nicht überschreiten. Als Nährstoffzugabe und Repellent gegen Haarwild Aminosol oder Beckmann Aminofert-N 1L/ha der Spritzbrühe zusetzen.
Zur direkten Bekämpfung gegen Fraßschäden durch Hasen/Haarwild ist Trico (auf Schaf-Fett-Basis, 15 l/ha bis ES 61 zugelassen.
Kulturarbeiten
Ich möchte nochmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass das starke Entblättern der Sonnenseite (Süd, Süd-West, West) ein hohes Sonnenbrandrisiko herausfordert. Außerdem können sich primäre Traubenaromen weniger entwickeln und die Einlagerung von Gerbstoffen (Bitterstoffen) in den Beeren nimmt deutlich zu. Dies kann sowohl zu Ertrags – und Qualitätseinbußen des Traubengutes führen.
Wir empfehlen weiterhin nur moderates Entblättern auf der Schattenseite. An Tagen über 30°C sollten die Entblätterungsarbeiten ausgesetzt und auf ein Zeitfenster in der Reifephase verschoben werden.
Agrarbüro
Dringen Rebenrechnungen und Rechnungen für Tropfbewässerungen nach Durchführung des Pflanzens und der Installation an uns schicken!!!
Aus personellen Gründen und damit Sie auch die Förderung zur Umstrukturierung zeitnah erhalten müssen wir ab Mitte Juli mit der Kontrolle beginnen. Hierzu benötigen wir dringen die Verwendungsnachweise (Rebenrechnung, Rechnung für Installation Tropfbewässerung). Dazu müssen die Arbeiten: Pflanzen und Installation abgeschlossen sein. Mit der Eingabe der Rechnungen über FIONA haben Sie letztmalig die Möglichkeit die Sachverhalte der Antragstellung zu korrigieren. Hierzu zählt die Flächen-, Rebsorten- und Massnahmencode-Korrektur!!!
Für Rebenpflanzungen und Tropfbewässerung ist die elektronische Einreichung der Rechnungen mittels FIONA bis zum 15.07.2024 möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!
Die Tropfschläuche müssen ortsfest installiert sein. Das bedeutet:
Entweder erfolgt die Fixierung im Drahtrahmen, oder – bei am Boden liegenden Leitungen – müssen diese mindestens am Zeilenanfang und -ende, z. B. mit Kabelbindern oder Schnüren, befestigt sein.
Ein bloßer Anschluss an eine vorhandene Querverteilung ist nicht ausreichend.
Bei Neupflanzungen ist die Installation eines Drahtrahmens nicht mehr verpflichtend.
Ab dem Antragsjahr 2025 sind Sie außerdem aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben verpflichtet, bei der Förderung einer Tropfbewässerungsanlage anzugeben, woher das eingesetzte Wasser stammt. Bitte füllen Sie hierzu die Anlage 12 „Wasserbezug“ aus und laden Sie diese gemeinsam mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis spätestens 15. Juli 2025 in Ihrem FIONA-Antrag hoch
Je früher die Rechnung eingegeben wird, desto schneller können wir mit den Kontrollen starten. Und… desto schneller erfolgt die Mittelfreigabe und damit die Auszahlung der Förderung!
Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung
Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 16.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 16.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.
Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.
Standraum = Gassenbreite x Stockabstand
Pflanzfläche = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl
Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!
Wir bitten um Beachtung!!!
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl