Weinbauinfo Kaiserstuhl-Nr. 14/2025

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Weinbauinfo Nr. 14-2025 vom 27.06.2025

 

Agenda      Vor-Traubenschluss

                   Teilentblätterung Traubenzone

                   Rebenrechnungen für Umstrukturierung dringend!!!

 

Anhaltender Hochdruckeinfluss bestimmt aktuell das Wetter in Südbaden. Trocken, heiß und schwülwarm. Für die Reben bietet dieses Wetter optimale Wachstumsbedingungen. Bei den bekannten kompakten Burgunderklonen schließen die Trauben (BBCH 77). Bei den mischbeerigen Klonen sind oft stärkere Verrieselungen zu beobachten. Hier sind geringere Beerenanzahl am Stielgerüst und damit wird der Traubenschluss sich zu einem späteren Zeitpunkt einstellen (BBCH 75). Mit Erreichen dieses Entwicklungsstadiums nimmt die Anfälligkeit der Trauben gegenüber Peronospora- und Oidiuminfektionen deutlich ab. Aber die Gefahr für Sonnenbrandschäden an den Trauben steigt sehr stark an, da sich ab Traubenschluss die Spaltöffnungen der Beeren schließen und damit die Traubeneigene Klimaanlage (Kühlung durch Wasserverdunstung) reduziert ist.

Die Rebanlagen sind gesund und vital und die Kulturarbeiten wie Heften, Entblättern, Gipfeln sind weit fortgeschritten. Damit werden schon erste Überlegungen zum Termin Abschlussspritzung spruchreif. Von Seiten des Staatlichen Weinbauinstitut, Freiburg wird der 26. Juli 2025 als Abschlusstermin empfohlen. Dies wird für den Kaiserstuhl passen. Insbesondere, wenn der aktuelle Gesundheitszustand bis zu diesem Termin beibehalten werden kann. Ausnahmen sind sicher in den höheren und späteren Lagen (z.B. Alt Vogtsburg, Schelingen…etc.,). Zur Bereitung von Sektgrundweinen werden die Trauben überwiegend früher geerntet um geringere Öchsle und in der Folge geringen Alkoholgehalt im Sektgrundwein zu erreichen.

Hier könnte auch schon vor dem 26.07. die Abschlussspritzung durchgeführt werden. Sprechen Sie hierzu ihren Vermarktungsbetrieb an, falls sie Trauben für die Sektbereitung erzeugen. Generell mit dem Thema Termin Abschlussspritzung ist die Beachtung der Wartezeiten der einzusetzenden Mittel. Somit ist eine frühzeitige Planung möglich. Vor allem durch den Einsatz von Mittel wie z.B. Kupferpräparate, Netzschwefel Stulln, organische Oidiumfungizide und Botrytizide mit Wartezeiten von 21 Tagen.

Der Hochdruckeinfluss soll auch weiterhin unser Wetter bestimmen. Die Tageshöchsttemperaturen sollen auf bis zu 35°C über das Wochenende und Anfang nächste Woche steigen. Bitte beachten sie, dass Pflanzenschutz aufgrund besserer Verträglichkeit der Mittel und Wirkstoffe an solchen heißen Tagen eher früh morgen oder abends durchgeführt werden.  

Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Der Flug der zweiten Generation des Traubenwicklers hat begonnen. Bitte kontrollieren sie mindestens 2 x pro Woche den Zuflug in ihren Fallen. Diese Fallen sollten bereits für die zweite Flugperiode mit neuen Leimböden und Köder bestückt sein.

 

Pilzkrankheiten

Peronospora und Oidium

Nur selten werden Ölflecke gemeldet. Auch Oidiumbefall ist bisher nicht gemeldet. Bitte kontrollieren Sie ihre Anlagen. Bei Echtem Mehltau sollten die bekannten Befallsanlagen bei den anfälligen Sorten; Müller-Thurgau, Chardonnay, Silvaner, Cabernet Dorsa etc., insbesondere die Beeren vom Beerenansatz am Stielgerüst genau bonitiert werden. Schauen sie fortlaufen mindestens von einem Stock ausgehend 25 Trauben durch. Am besten an verschiedenen Stellen in der Parzelle. Das Ergebnis von befallenen Trauben X 4 ist der prozentuale Anteil auf 100 Trauben.

Damit beträgt der Spritzabstand momentan 10-12 Tage. Beachten Sie ihre Wettervorhersage. Bei angekündigten höheren Niederschlägen kann es sinnvoll sein, vor den Niederschlägen den Belag zu erneuern (vorbeugende Behandlung).

Zum Einsatz kommen gegen Oidium ein organisches Mehltaumittel wie z.B. Vivando 0,32 L/ha oder Kusabi 0,3 L/ha (beide Wirkstoffkategorie K) oder Dynali 0,8 L/ha (R/G) oder Belanty (G) 1,0 L/10.000m² Laubwandfläche, das entspricht bei 1,80m aktuell ca. 1,70 L/ha.

Zur Peronosporabekämpfung setzen wir der Spritzbrühe ein Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 1,6 Kg/ha oder Folpan 500 SC 2,4 L/ha oder Mildicut 4,0 L/ha ein.

 

Pflanzenschutzmittelreduktion

Hier kommen zum Einsatz gegen Oidium z.B. Netzschwefel Stulln 5,0 Kg/ha oder Bikarbonate wie z.B. Vitisan 5-6 Kg/ha + empfohlenes Netzmittel wie z.B. Wetcit oder Kumar 5,0 Kg/ha oder Natrisan 5,0-7,5 Kg/ha. Bitte beachten Sie, dass es bei Applikation bei Hitze (über 25°C) oder bei heißen Tagestemperaturen und Hitzeperioden zu starken Laubwandverbrennungen kommen kann. 

Gegen Peronospora ein Kupferpräparate wie z.B. Funguran Progress 1,0 Kg/ha oder Cuprozin Progress 0,8 L/ha.

Der Spritzabstand sollte / Tage nicht übersteigen.

 

Das Befahren jeder Gasse in Befallsanlagen, bei besonders anfälligen Sorten (Müller-Thurgau, Chardonnay, Silvaner, Cabernet Dorsa…) wird ab abgehender Blüte bis Abschlussbehandlung besonders empfohlen.

 

Wichtiger Hinweis: 

Die Grundlage für eine erfolgreiche Mehltaubekämpfung ergeben sich aus der richtigen Terminierung, beste Applikationsqualität und die Berücksichtigung des Antiresistenzmanagements, d.h. konsequenter Wirkstoffwechsel. Zudem sollte bei anfälligen Sorten wie z.B. Müller-Thurgau, Silvaner, Chardonnay und insbesondere Cabernet Dorsa, sowie in den Befallsanlagen jede Gasse befahren werden. Die Kombination eines Multisitewirkstoffes (Netzschwefel 3,6 Kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich bei organischen Wirkstoffen, Resistenzen gegen Mehltau entwickeln. Aktuell fehlen ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Weinbauberatung keine allgemeine Empfehlung für den Einsatz ausgesprochen werden.

 

Botryis-Botrytizidbehandlung „Vor Traubenschluss“

 Zum Einsatz kommen z.B. Switch 0,96 Kg/ha bzw. Sinclaire 0,96 Kg/ha oder Kenja 1,5 L/ha oder Cantus 1,2 Kg/ha. Bei reiner Traubenzonenbehandlung sollte der 2-fache Basisaufwand zum Einsatz kommen. Bitte achten Sie beim Sprühen auf ausreichenden Einsatz von Wasser um eine gute Benetzung des Beerenansatzes und der Stielgerüste zu erreichen!

 

 

 

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten

Je nach Infektions-und Krankheitsdruck werden 2-4 Pflanzenschutzbehandlungen vor, während und bis nach der Blüte auch bei den Piwis empfohlen. Dies ist besonders in Bezug auf Mehltau eine wichtige Maßnahme. Schauen Sie hierzu auch im Vitimeteo unter PIWI. Hier können Sie bezogen auf Ihre Rebsorte das Infektionsrisiko abschätzen und notwendige Pflanzenschutzmaßnahmen bei PIWI einplanen.

 

Vorbeugung von Stiellähme

Ab Blütenende empfehlen wir zur vorbeugenden Behandlung gegen Stiellähme, Bittersalz max. 2-3%ig zur Spritzbrühe hinzuzugeben. Alternativ magnesiumhaltige Blattdünger wie z.B. Lebosol Magnesium 400 SC 2-5 L/ha oder Wuxal Magnesium 5 L/ha.

Es ist nicht zu empfehlen Bittersalz mit Phosphonaten zu mischen.

Allgemeine Hinweise:

Der Wasseraufwand beträgt 1000-1200 L/ha im Spritzverfahren bzw. 450-600 L/ha im Sprühverfahren. 
Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 4,0.
Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!
Bitte benutzen Sie abdriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)
Beim Sprühen sollte eine angepasste Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden. 
Nutzen Sie Tage mit geringem Windaufkommen. Siehe hierzu Vitimeteo-Wetter-Meteogramme zur Planung 
Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz. 
Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen mittels Spritzdokumentation aufgezeichnet werden. Dies kann handschriftlich aber auch digital erfolgen!
 

Weinbauliche Arbeiten

Junganlagen

Für eine Peronospora-Bekämpfung werden im vorbeugenden wöchentlichen Spritzintervall Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha oder Delan 0,2 Kg/ha oder Mildicut 1,0 L/ha empfohlen. Konzentrierung Basisaufwand/ha bezogen auf 400L/ha Wasseraufwand. Wer nach ergiebigen Niederschlägen, starkem Zuwachs seine Junganlagen behandelt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksame Peronospora-Fungizide einsetzen wie z. B. Melody Combi 0,55 kg/ha oder Fantic F 0,6 Kg/ha oder Forum Gold 0,48 Kg/ha (Basisaufwand auf 400 L/ha).

Zur Oidiumbekämpfung wird der Zusatz eines organischen Präparates empfohlen. Die Spritzintervalle sollten dem Zuwachs entsprechend angepasst werden und bei der derzeitigen Wetterlage 8 Tage nicht überschreiten. Als Nährstoffzugabe und Repellent gegen Haarwild Aminosol oder Beckmann Aminofert-N 1L/ha der Spritzbrühe zusetzen.

Zur direkten Bekämpfung gegen Fraßschäden durch Hasen/Haarwild ist Trico (auf Schaf-Fett-Basis, 15 l/ha bis ES 61 zugelassen.

Kulturarbeiten

Ich möchte nochmal ausd5rücklich darauf hinweisen, dass das starke Entblättern der Sonnenseite (Süd, Süd-West, West) ein hohes Sonnenbrandrisiko herausfordert. Außerdem können sich primäre Traubenaromen weniger entwickeln und die Einlagerung von Gerbstoffen (Bitterstoffen) in den Beeren nimmt deutlich zu. Dies kann sowohl zu Ertrags – und Qualitätseinbußen des Traubengutes führen. 

Wir empfehlen weiterhin nur moderates Entblättern auf der Schattenseite. An Tagen über 30°C sollten die Entblätterungsarbeiten ausgesetzt und auf ein Zeitfenster in der Reifephase verschoben werden.

 

Agrarbüro

Dringen Rebenrechnungen und Rechnungen für Tropfbewässerungen nach Durchführung des Pflanzens und der Installation an uns schicken!!!

Aus personellen Gründen und damit Sie auch die Förderung zur Umstrukturierung zeitnah erhalten müssen wir ab Mitte Juli mit der Kontrolle beginnen. Hierzu benötigen wir dringen die Verwendungsnachweise (Rebenrechnung, Rechnung für Installation Tropfbewässerung). Dazu müssen die Arbeiten: Pflanzen und Installation abgeschlossen sein. Mit der Eingabe der Rechnungen über FIONA haben Sie letztmalig die Möglichkeit die Sachverhalte der Antragstellung zu korrigieren. Hierzu zählt die Flächen-, Rebsorten- und Massnahmencode-Korrektur!!!

 

Für Rebenpflanzungen und Tropfbewässerung ist die elektronische Einreichung der Rechnungen mittels FIONA bis zum 15.07.2024 möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!

Die Tropfschläuche müssen ortsfest installiert sein. Das bedeutet:

Entweder erfolgt die Fixierung im Drahtrahmen, oder – bei am Boden liegenden Leitungen – müssen diese mindestens am Zeilenanfang und -ende, z. B. mit Kabelbindern oder Schnüren, befestigt sein.

Ein bloßer Anschluss an eine vorhandene Querverteilung ist nicht ausreichend.

Bei Neupflanzungen ist die Installation eines Drahtrahmens nicht mehr verpflichtend.

Ab dem Antragsjahr 2025 sind Sie außerdem aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben verpflichtet, bei der Förderung einer Tropfbewässerungsanlage anzugeben, woher das eingesetzte Wasser stammt. Bitte füllen Sie hierzu die Anlage 12 „Wasserbezug“ aus und laden Sie diese gemeinsam mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis spätestens 15. Juli 2025 in Ihrem FIONA-Antrag hoch

Je früher die Rechnung eingegeben wird, desto schneller können wir mit den Kontrollen starten. Und… desto schneller erfolgt die Mittelfreigabe und damit die Auszahlung der Förderung!

Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung 

Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 16.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 16.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden. 

Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.

Standraum    = Gassenbreite x Stockabstand

Pflanzfläche  = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl

Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren! 

Wir bitten um Beachtung!!!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl