Weinbauinfo Nr. 13-2025 vom 18.06.2025
Agenda Vor-Traubenschluss
Höchste Oidiuminfektionsgefahr-Oidium ist Leitkrankheit!!!
Teilentblätterung Traubenzone
Weitere Niederschläge am vergangenen Wochenende mit darauffolgend sonnig, warmen bis heißen Tagen führen zu einer rasanten Vegetationsentwicklung der Reben. Mittlerweile bewegen wir uns im Bereich BBCH 73 „Beeren sind schrotkorngroß; Trauben beginnen sich abzusenken, bis hin zu BBCH 75 Beeren sind erbsengroß; Trauben hängen, in frühen Lagen und bei frühen Sorten. Mit der jetzigen Wettervorhersage und dem Hoch „Yvonne“ werden weiterhin trockene, sonnig bis heiße Tage vorhergesagt. Dies wird voraussichtlich zu einer weiterhin schnellen Entwicklung der Trauben zum beginnenden Traubenschluss führen.
Die Rebanlagen sind sehr gesund, überwiegend vital und wüchsig. Die Chlorose hält sich hartnäckig. Jedoch sieht man bei vielen chlorotischen Reben, dass ein Ergrünen von den unteren Blättern an der Triebbasis beobachtet werden kann.
Erste Ölflecken wurden im Beratungsgebiet gemeldet. Diese haben ihren Ursprung durch Peronosporainfektionen (Niederschlagsphase) zwischen dem 2.-5. Juni.
Ein größeres Spannungsfeld bietet mit den aktuell und bereits vergangenen Wetterphasen: „Oidium, Echter Mehltau“. Trocken heiß mit morgendlich langanhaltender Blattnässe führen zu einem Ansteigen des aktuellen Oidiumindexes auf 100% (siehe Vitimeteo), d.h. höchstes Mehltaurisiko. Um die Krankheit sicher zu kontrollieren sollten Spritzabstände von max. 9-10 Tage eingehalten werden.
Das Entwicklungsstadium „Vor Traubenschluss“ ist der wichtigste Termin zur vorbeugenden Behandlung gegen Botrytis. Dies wird in frühen und mittleren Lagen über das Wochenende bzw. Anfang nächste Woche einzuplanen sein.
Der schon angeführte Hochdruckeinfluss bestimmt in nächster Zeit unser Wetter. Es geht sommerlich heiß und trocken weiter.
Pilzkrankheiten
Peronospora und Oidium
Mit den bisherigen Pflanzenschutzapplikationen „Vorblüte-Ende Blüte“ wurde der Ertrag hinsichtlich möglicher Peronosporainfektionen gesichert. Nun gilt es diesen Zustand bis zur Abschlussspritzung gezielt weiter zu verfolgen.
Höchste Infektionsgefahr geht momentan witterungsbedingt von Oidium aus. Neben der Phrophylaxe durch luftige Laubwände, sauberes Heften und moderate Teilentblätterung der Traubenzone ist der termingerechte Pflanzenschutz besonders wichtig. Nicht vergessen werden darf das Resistenzmanagement, d.h. der Wirkstoff- bzw. Mittelwechsel bei der Spritzfolge. Siehe hierzu die Antiresistenzstrategie in der Rebschutzbeilage 2025 des Badischen Winzer, Seite 12! Bei einem Oidiumindex von 90-100% und gleichzeitig schneller Traubenentwicklung, beschränkt sich die Wirkungsdauer der Oidiumfungizide der Wirkungsstufe 3 (Belanty, Collis, Dynali, Talendo, Talendo Extra) auf maximal 9-10 Tage.
Gegen Oidium empfehlen wir ein organisches Oidiumfungizid aus der Wirkungsgruppe 3 wie z.B. Belanty (G) 1l/10.000m² LWF, aktuell je nach Laubwandhöhe 1,5-1,75 L/ha oder Collis (A/L) 0,56 L/ha oder Dynali (R/G) 0,7 L/ha oder Talendo bzw. Talendo Extra 0,35 L/ha.
Das Befahren jeder Gasse in Befallsanlagen, bei besonders anfälligen Sorten (Müller-Thurgau, Chardonnay, Silvaner, Cabernet Dorsa…) wird ab abgehender Blüte bis Abschlussbehandlung besonders empfohlen.
Wichtiger Hinweis:
Die Grundlage für eine erfolgreiche Mehltaubekämpfung ergeben sich aus der richtigen Terminierung, beste Applikationsqualität und die Berücksichtigung des Antiresistenzmanagements, d.h. konsequenter Wirkstoffwechsel. Zudem sollte bei anfälligen Sorten wie z.B. Müller-Thurgau, Silvaner, Chardonnay und insbesondere Cabernet Dorsa, sowie in den Befallsanlagen jede Gasse befahren werden. Die Kombination eines Multisitewirkstoffes (Netzschwefel 3,6 Kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich bei organischen Wirkstoffen, Resistenzen gegen Mehltau entwickeln. Aktuell fehlen ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Weinbauberatung keine allgemeine Empfehlung für den Einsatz ausgesprochen werden.
Gegen Peronospora empfehlen wir den Einsatz von Kontaktfungiziden wie z.B. Folpan 1,4Kg/ha oder Folpan 500 SC 2,1 L/ha oder Enervin SC 2,1 L/ha in Kombination mit Folpan 1,4 KG/ha.
Alternativ können Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsparen wollen, ein Kupferpräparat wie z.B. Funguran progress 1,5 Kg/ha oder Cuprozin progress 1,2 L/ha zur Bekämpfung von Peronospora einsetzen.
Botryis-Botrytizidbehandlung „Vor Traubenschluss“
Zum Einsatz kommen z.B. Switch 0,96 Kg/ha bzw. Sinclaire 0,96 Kg/ha oder Kenja 1,5 L/ha oder Cantus 1,2 Kg/ha. Bei reiner Traubenzonenbehandlung sollte der 2-fache Basisaufwand zum Einsatz kommen. Bitte achten Sie beim Sprühen auf ausreichenden Einsatz von Wasser um eine gute Benetzung des Beerenansatzes und der Stielgerüste zu erreichen!
Pilzwiderstandsfähige Rebsorten
Je nach Infektions-und Krankheitsdruck werden 2-4 Pflanzenschutzbehandlungen vor, während und bis nach der Blüte auch bei den Piwis empfohlen. Dies ist besonders in Bezug auf Mehltau eine wichtige Maßnahme.
Pilzwiderstandsfähige Reben zum Termin Traubenschluss nochmals behandeln!
Vorbeugung von Stiellähme
Ab Blütenende empfehlen wir zur vorbeugenden Behandlung gegen Stiellähme, Bittersalz max. 2-3%ig zur Spritzbrühe hinzuzugeben. Alternativ magnesiumhaltige Blattdünger wie z.B. Lebosol Magnesium 400 SC 2-5 L/ha oder Wuxal Magnesium 5 L/ha.
Es ist nicht zu empfehlen Bittersalz mit Phosphonaten zu mischen.
Allgemeine Hinweise:
Der Wasseraufwand beträgt 1000-1200 L/ha im Spritzverfahren bzw. 350-500 L/ha im Sprühverfahren.
Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 3,5.
Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!
Bitte benutzen Sie abdriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In
Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)
Beim Sprühen sollte eine reduzierte Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden.
Nutzen Sie Tage mit geringem Windaufkommen. Siehe hierzu Vitimeteo-Wetter-Meteogramme zur Planung
Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die
Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz.
Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen mittels Spritzdokumentation aufgezeichnet werden. Dies kann handschriftlich aber auch digital
erfolgen!
Weinbauliche Arbeiten
Junganlagen
Für eine Peronospora-Bekämpfung werden im vorbeugenden wöchentlichen Spritzintervall Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha oder Delan 0,2 Kg/ha oder Mildicut 1,0 L/ha empfohlen. Konzentrierung Basisaufwand/ha bezogen auf 400L/ha Wasseraufwand. Wer nach ergiebigen Niederschlägen, starkem Zuwachs seine Junganlagen behandelt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksame Peronospora-Fungizide einsetzen wie z. B. Melody Combi 0,55 kg/ha oder Fantic F 0,6 Kg/ha oder Forum Gold 0,48 Kg/ha (Basisaufwand auf 400 L/ha).
Zur Oidiumbekämpfung wird der Zusatz eines organischen Präparates empfohlen. Die Spritzintervalle sollten dem Zuwachs entsprechend angepasst werden und bei der derzeitigen Wetterlage 8 Tage nicht überschreiten. Als Nährstoffzugabe und Repellent gegen Haarwild Aminosol oder Beckmann Aminofert-N 1L/ha der Spritzbrühe zusetzen.
Zur direkten Bekämpfung gegen Fraßschäden durch Hasen/Haarwild ist Trico (auf Schaf-Fett-Basis, 15 l/ha bis ES 61 zugelassen.
Kulturarbeiten
Die Laubwände stehen am Kaiserstuhl bzw. überwiegend läuft der letzte Heftdurchgang. Entsprechend wird mit dem Gipfeln gut gewachsener Anlagen begonnen.
Bei der Teilentblätterung auf das moderate Entblättern achten und bitte Belassen sie ein schützendes Blätterdach auf der Sonnenseite zur Verhinderung von Sonnenbrand und bezüglich Aromaverlusten bzw. Verhinderung der Einlagerung von Bitterstoffen in den Trauben, die direkt der Sonne ausgesetzt sind.
Achten Sie bei der Druckluftentblätterung (Ausblasen) auf nicht zu hohen Druck und legen Sie den Schwerpunkt auf das Ausblasen der Blütereste. Dies ist hinsichtlich Vorbeugung des Fäulnisrisikos sehr wichtig.
Bei jetzt absenkenden Trauben kann mit der mechanischen Entblätterung mittels Saug-Zupfverfahren begonnen werden. Auch hier sollte von der Schattenseite (Nord, Ost, Südostseite) gearbeitet werden!
Agrarbüro
Für Rebenpflanzungen und Tropfbewässerung ist die elektronische Einreichung der Rechnungen mittels FIONA bis zum 15.07.2024 möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!
Die Tropfschläuche müssen ortsfest installiert sein. Das bedeutet:
Entweder erfolgt die Fixierung im Drahtrahmen, oder – bei am Boden liegenden Leitungen – müssen diese mindestens am Zeilenanfang und -ende, z. B. mit Kabelbindern oder Schnüren, befestigt sein.
Ein bloßer Anschluss an eine vorhandene Querverteilung ist nicht ausreichend.
Bei Neupflanzungen ist die Installation eines Drahtrahmens nicht mehr verpflichtend.
Ab dem Antragsjahr 2025 sind Sie außerdem aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben verpflichtet, bei der Förderung einer Tropfbewässerungsanlage anzugeben, woher das eingesetzte Wasser stammt. Bitte füllen Sie hierzu die Anlage 12 „Wasserbezug“ aus und laden Sie diese gemeinsam mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis spätestens 15. Juli 2025 in Ihrem FIONA-Antrag hoch
Je früher die Rechnung eingegeben wird, desto schneller können wir mit den Kontrollen starten. Und… desto schneller erfolgt die Mittelfreigabe und damit die Auszahlung der Förderung!
Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung
Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 16.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 16.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden.
Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.
Standraum = Gassenbreite x Stockabstand
Pflanzfläche = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl
Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren!
Wir bitten um Beachtung!!!
Tobias Burtsche
Weinbauberatung Kaiserstuhl