Weinbauinfo Kaiserstuhl-Nr. 12-2025

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Weinbauinfo Nr. 12-2025 vom 13.06.2025

 

Agenda       Blüte geht zu Ende

                    Teilentblätterung Traubenzone

 

Die ungleiche Entwicklung der Reben, die uns seit Beginn der Vegetation 2025 verfolgt, wird aktuell besonders sichtbar. Neben noch blühenden Gescheinen sind oft am gleichen Stock schon Trauben zu beobachten, deren Fruchtknoten sich vergrößern und die „Beeren sich putzen“. Damit bewegen wir uns in den Bereichen BBCH 69-71.

Der gesundheitszustanden der Anlagen ist tadellos und die Vitalität der Reben hat sich nach den Niederschlägen Anfang Juni verbessert. Die ausgelöste Stickstoffmineralisation verstärkt das Blattgrün. Gelbliche Reben werden von unten her (Basis der Fruchtruten) grün.

Stark durch Chlorose geschädigte Anlagen zeigen dieses „Grün werden“ leider nicht. Hier sind verstärkt nun Blattnekrosen sichtbar. Hier sollte neben dem Lanzen mit Eisenchelat nun zur Entlastung und Revitalisierung der Reben der Fruchtbogen abgeschnitten werden und das Zielholz am Kopf nach oben geheftet werden!

Die aktuell gute Wasserversorgung fördert ein rasches Beerenwachstum. Wie wir aus der Vergangenheit wissen bedingt eine gute Wasserversorgung in der Phase der Zellteilung auch ausgeprägte Zellbildung und damit die Möglichkeit, dass die Beeren im weiteren Verlauf der Vegetation aufgehen und damit die Kompaktheit der Trauben fördern können. Dies sollte bei der anstehenden Teilentblätterung berücksichtigt werden. Hier kann die maschinelle Druckluftentblätterung für Auflockerung der Traubenstruktur sorgen und damit das spätere Fäulnisrisiko gesenkt werden.

Die Wettervorhersage meldet aktuell Hochdruckeinfluss mit sehr heißen Temperaturen von um die 34°C Tageshöchsttemperatur. Durch ein herannahendes Tief von Irland steigt am Wochenende die Niederschlagswahrscheinlichkeit sehr stark an. Schon in der Nacht zum Sonntag sind Schauer und Gewitter möglich, die sich auch im Verlauf vom Sonntag fortsetzen sollen.

Da wir bei der Spritzung vor Pfingsten in vielen Lagen noch nicht die Beeren, sondern teilweise blühende Gescheine behandelt haben, ist eine nächste Behandlung vor dem Wochenende einzuplanen. Gutes Spritzfenster bietet sich wetterbedingt Heute und Morgen.

 

Tierische Schädlinge

Traubenwickler

Eine einzige Meldung von Heuwurmbefall ist eingegangen. Es handelt sich um eine kleine Randparzelle von 0,5 ha. Hier wurde ein Heuwurm des Bekreuzten Traubenwicklers gefunden. Der Befall liegt weit unter der Schadschwelle. Vielen Dank an den zuständigen Rebschutzwart für Meldung und Bonitur.

Ansonsten sind Verfahren der gemeinschaftlichen Pheromonverwirrungen sauber. Bitte wechseln sie spätestens jetzt ihre Köder und Leimböden in den Fallen.

Winden-Glasflügelzikade 

als Überträger von Phytoplasmen, Auslöser der Schwarzholzkrankheit sind flugaktiv. 

Bitte lassen Sie nach Möglichkeit, Brennnesselhorste als natürliches Habitat in ihren Rebanlagen stehen. Ansonsten fliegen die Zikaden auf die Rebblätter und stechen diese an. Dabei können Phytoplasmen = zellwandlose Bakterien als Überträger die Schwarzholzkrankheit auslösen.

 

Pilzkrankheiten

Peronospora und Oidium

Da bisher keine weiteren Ölfleckenmeldungen betreffend Peronospora eingegangen sind ist davon auszugehen, dass wir entweder über den ausgewählten Spritzrhytmus/Termin und die Auswahl der Wirkstoffe einen guten vorbeugenden Bekämpfungserfolg haben, oder die Bodeninfektionen durch Pero waren zurückliegend unzureichend stark um größere Infektionen zu verursachen. Insgesamt ein sehr zufriedenstellendes Ergebnis beim Entwicklungsstand „Ende der Blüte“ und ein Teilerfolg hinsichtlich der Ertragssicherung.

Mehltau findet witterungsbedingt momentan sehr gute Infektionsbedingungen vor und sollte bei den jetzt anstehenden Behandlungen als „Leitkrankheit“ gesehen. Das heißt momentan sind Spritzabstände von max. 8-10 Tage einzuhalten. Wichtig ist, dass die nun vollständig verblühten Trauben einen wirksamen Belag gegen Oidium erhalten. Hierzu ist der Einsatz von potenten organischen Oidiumfungiziden der Wirkstoffklasse 3 zu forcieren.

Zum Einsatz kommen gegen Oidium z.B. Talendo 0,3 L/ha oder Belanty 1,5 L/ha oder Dynali 0,6L/ha.

Gegen Peronospora empfehlen wir den Einsatz von Kontaktfungiziden wie z.B. Folpan 1,2 Kg/ha oder Folpan 500 SC 1,8 L/ha oder Videryo F 1,875 L/ha oder Enervin SC 1,8 L/ha in Kombination mit Folpan 1,2 KG/ha.

Alternativ können Betriebe, die Pflanzenschutzmittel einsparen wollen, ein Kupferpräparat wie z.B. Funguran progress 1 Kg/ha oder cuprozin progress 0,8 L/ha zur Bekämpfung von Peronospora einsetzen.

 

Wichtiger Hinweis: 

Die Grundlage für eine erfolgreiche Mehltaubekämpfung ergeben sich aus der richtigen Terminierung, beste Applikationsqualität und die Berücksichtigung des Antiresistenzmanagements, d.h. konsequenter Wirkstoffwechsel. Zudem sollte bei anfälligen Sorten wie z.B. Müller-Thurgau, Silvaner, Chardonnay und insbesondere Cabernet Dorsa, sowie in den Befallsanlagen jede Gasse befahren werden. Die Kombination eines Multisitewirkstoffes (Netzschwefel 3,6 Kg/ha) mit einem organischen Oidiumfungizid soll verhindern helfen, dass sich bei organischen Wirkstoffen, Resistenzen gegen Mehltau entwickeln. Aktuell fehlen ausreichend wissenschaftliche Beweise. Aus diesem Grund kann von Seiten der Weinbauberatung keine allgemeine Empfehlung für den Einsatz ausgesprochen werden.

 

Pilzwiderstandsfähige Rebsorten

Je nach Infektions-und Krankheitsdruck werden 2-4 Pflanzenschutzbehandlungen vor, während und bis nach der Blüte auch bei den Piwis empfohlen. Dies ist besonders in Bezug auf Mehltau eine wichtige Maßnahme.

Pilzwiderstandsfähige Reben jetzt mitbehandeln!

 

Vorbeugung von Stiellähme

Ab Blütenende empfehlen wir zur vorbeugenden Behandlung gegen Stiellähme, Bittersalz max. 2-3%ig zur Spritzbrühe hinzuzugeben. Alternativ magnesiumhaltige Blattdünger wie z.B. Lebosol Magnesium 400 SC 2-5 L/ha oder Wuxal Magnesium 5 L/ha.

Es ist nicht zu empfehlen Bittersalz mit Phosphonaten zu mischen.

Allgemeine Hinweise:

Der Wasseraufwand beträgt 1000-1200 L/ha im Spritzverfahren bzw. 350-500 L/ha im Sprühverfahren. 
Die angegebenen Mittelmengen bezogen auf den aktuellen Entwicklungszustand der Reben ist Basis x 3.
Für alle Pflanzenschutzmittelangaben gilt: ohne Gewähr!
Bitte benutzen Sie abdriftmindernde Applikationstechnik (Injektordüsen) und achten sie auf eine zielgenaue Einstellung der Spritze. In Schutzgebieten zwingend vorgeschrieben (IPS +)
Beim Sprühen sollte eine reduzierte Gebläsedrehzahl gewählt und Abdrift verhindert werden. 
Nutzen Sie Tage mit geringem Windaufkommen. Siehe hierzu Vitimeteo-Wetter-Meteogramme zur Planung 
Bitte beachten Sie die Auflagen und Anwendungsvorschriften in dem Beipackzettel der eingesetzten Pflanzenschutzmittel. Insbesondere die Vorschriften zum Gesundheits- und Anwenderschutz. 
Wenden Sie nur entsprechend der Indikation zugelassene Pflanzenschutzmittel an.
Pflanzenschutzmaßnahmen müssen mittels Spritzdokumentation aufgezeichnet werden. Dies kann handschriftlich aber auch digital erfolgen!
 

Weinbauliche Arbeiten

Junganlagen

Für eine Peronospora-Bekämpfung werden im vorbeugenden wöchentlichen Spritzintervall Kontaktmittel wie z.B. Folpan 80 WDG 0,4 Kg/ha oder Delan 0,2 Kg/ha oder Mildicut 1,0 L/ha empfohlen. Konzentrierung Basisaufwand/ha bezogen auf 400L/ha Wasseraufwand. Wer nach ergiebigen Niederschlägen, starkem Zuwachs seine Junganlagen behandelt sollte aus Gründen der Wirkungssicherheit ein tiefenwirksame Peronospora-Fungizide einsetzen wie z. B. Melody Combi 0,55 kg/ha oder Fantic F 0,6 Kg/ha oder Forum Gold 0,48 Kg/ha (Basisaufwand auf 400 L/ha).

Zur Oidiumbekämpfung wird der Zusatz eines organischen Präparates empfohlen. Die Spritzintervalle sollten dem Zuwachs entsprechend angepasst werden und bei der derzeitigen Wetterlage 8 Tage nicht überschreiten. Als Nährstoffzugabe und Repellent gegen Haarwild Aminosol oder Beckmann Aminofert-N 1L/ha der Spritzbrühe zusetzen.

Zur direkten Bekämpfung gegen Fraßschäden durch Hasen/Haarwild ist Trico (auf Schaf-Fett-Basis, 15 l/ha bis ES 61 zugelassen.

Kulturarbeiten

Die Teilentblätterung der Traubenzone dient zur besseren Durchlüftung der Traubenzone und ist damit eine vorbeugende phytosanitäre Maßnahme gegen Pilzkrankheiten Echter Mehltau, (Botrytis und Essigfäulnis). Bitte achten Sie auf das moderate Entblättern und Belassen sie ein schützendes Blätterdach auf der Sonnenseite zur Verhinderung von Sonnenbrand und bezüglich Aromaverlusten bzw. Verhinderung der Einlagerung von Bitterstoffen in den Trauben, die direkt der Sonne ausgesetzt sind.

Achten Sie bei der Druckluftentblätterung (Ausblasen) auf nicht zu hohen Druck und legen Sie den Schwerpunkt auf das Ausblasen der Blütereste. Dies ist hinsichtlich Vorbeugung des Fäulnisrisikos sehr wichtig.

 

Agrarbüro

Für Rebenpflanzungen und Tropfbewässerung ist die elektronische Einreichung der Rechnungen mittels FIONA bis zum 15.07.2024 möglich. Der FIONA-Antrag kann hierzu auch nach dem 15.05. nochmals geöffnet werden. Nach dem hochladen der Rebenrechnung müssen Sie bitte den Antrag nochmal einreichen. Erst dann ist die Rechnung im System aktiv!!!

Die Tropfschläuche müssen ortsfest installiert sein. Das bedeutet:

Entweder erfolgt die Fixierung im Drahtrahmen, oder – bei am Boden liegenden Leitungen – müssen diese mindestens am Zeilenanfang und -ende, z. B. mit Kabelbindern oder Schnüren, befestigt sein.

Ein bloßer Anschluss an eine vorhandene Querverteilung ist nicht ausreichend.

Bei Neupflanzungen ist die Installation eines Drahtrahmens nicht mehr verpflichtend.

Ab dem Antragsjahr 2025 sind Sie außerdem aufgrund neuer rechtlicher Vorgaben verpflichtet, bei der Förderung einer Tropfbewässerungsanlage anzugeben, woher das eingesetzte Wasser stammt. Bitte füllen Sie hierzu die Anlage 12 „Wasserbezug“ aus und laden Sie diese gemeinsam mit ggf. erforderlichen Nachweisen bis spätestens 15. Juli 2025 in Ihrem FIONA-Antrag hoch

Je früher die Rechnung eingegeben wird, desto schneller können wir mit den Kontrollen starten. Und… desto schneller erfolgt die Mittelfreigabe und damit die Auszahlung der Förderung!

Flächenkorrektur Umstrukturierung nach Neupflanzung 

Eine Überbeantragung, der in der Umstrukturierung zur Pflanzung beantragten Rebflächen, kann zu Sanktionen und damit zu Verlust von Fördergelder führen. Somit empfehlen wir nach der Pflanzung die beantragten Rebflächen mit der tatsächlich angepflanzten Fläche abzugleichen und die Korrektur vor Abgabe der Rebenrechnung (Verwendungsnachweis) im Gemeinsamen Antrag/FIONA vorzunehmen. Auch nach Abschluss des GA kann dieser nochmals bis 16.05. geöffnet werden und die beantragte U+U Fläche korrigiert und eingereicht werden. Nach dem 16.05. müssen notwendige Flächenkorrekturen schriftlich beim Landwirtschaftsamt angezeigt werden. 

Eine praxistaugliche Methode um die angepflanzte Rebfläche zu überprüfen ist die Rückrechnung auf die gepflanzten Pfropfreben und deren Standraum. D.h.

Standraum    = Gassenbreite x Stockabstand

Pflanzfläche   = Standraum x gepflanzte Rebenanzahl

Die Förderung erfolgt flurstückbezogen! D.h. Sie müssen die gepflanzte Fläche auf das beantragte Flurstück rückrechnen und korrigieren! 

Wir bitten um Beachtung!!!

 

Tobias Burtsche

Weinbauberatung Kaiserstuhl