Gierschläuse
Auch im vergangenen Herbst haben sich viele Gierschläuse den Wirtswechsel auf Weiden-Arten gespart und nicht nur im Gewächshaus, sondern auch im Freiland an Petersilie überwintert. Jetzt setzt dort ihre Vermehrung ein. Bestände, die noch beerntet werden sollen, müssen kontrolliert und ggf. behandelt werden.
Kohlfliege
Bisher konnte noch keine Eiablage der Kohlfliege festgestellt werden, das Prognosemodell kündigt diese aber für die nächsten Tage an. Die meisten Kohl- und Radies-Kulturen sind durch Vlies geschützt. Wo nicht, sollten Insektizide eingesetzt werden. Eine Wirkung gegen die Kohlfliege haben z. B. Coragen (zugelassen in Blumenkohle, Kopfkohl), SpinTor (in allen Kohlarten) oder Minecto One (in Blumen- und Kopfkohle sowie in Wurzel- und Knollengemüse, also u. a. in Rettich/Radies und Mairübchen). Auch Pyrethroide haben eine gewisse Wirkung gegen die Fliege. Bei Kohl-Sätzen, die nicht mindestens 3 bis 4 Wochen ab Pflanzung unter Vlies oder Netz stehen, sollte die Möglichkeit einer Jungpflanzen-Behandlung genutzt werden. Zugelassen sind hier SpinTor (in allen Kohlarten mit 1 x 12 ml/m²) oder Verimark (zugel. in Jungpflanzen von Blumen- und Kopfkohle mit 1 Anwendung mit 15 ml/1000 Pflanzen).
Rettich, Radies und Kohl- und Speiserüben müssen nicht durch Insektizide geschützt werden, wenn sie spätestens 7 Tage nach Vlies- oder Netzabnahme geerntet werden. So lange dauert es von der Eiablage der Kohlfliege bis zu sichtbaren Schäden durch Madenfraß.
Lauchminierfliege
Wohl dank der winterlichen Nachttemperaturen sind bisher nur einzelne Exemplare der Lauchminierfliege in den Beständen zu sehen. Mit der Anwendung von (teil-)systemischen Insektiziden (z. B. Minecto One, NeemAzaz-T/S, SpinTor) kann in unmittelbarer Nachbarschaft zu Schnittlauch und anderen Befallsquellen noch eine Woche gewartet werden, mit der Behandlung von Beständen, die weiter entfernt stehen, wohl noch eine weitere Woche. Kontaktmittel wie Karate Zeon, wirken nur gegen die Fliegen und müssen diese treffen, bevor sie Eier abgelegt haben. Deshalb müssen sie etwa eine Woche früher eingesetzt werden - in direkter Nachbarschaft zu Befallsquellen also in den nächsten Tagen.
Bild: Einfacher als die Lauchminierfliege selbst sind ihre Fraßpunkte zu entdecken, wie hier an Schnittlauch.
Sie geben einen guten Hinweis auf die Aktivität des Schädlings.
Zulassungen
Für den Wirkstoff Acetamiprid (Mospilan SG, Danjiri) gelten voraussichtlich ab 19. August neue Rückstandshöchstgehalte, auch für Erzeugnisse, die zulassungsgemäß vor diesem Datum behandelt wurden. Da die RHG bei manchen Produkten teilweise auf einen Bruchteil des bisherigen Wertes abgesenkt werden, kann in diesen Kulturen die Anwendung von Mospilan SG / Danjiri nicht mehr empfohlen werden, sofern sie nach dem 19. August vermarktet werden. Betroffen sind voraussichtlich Fruchtgemüse, Salate, Endivien, Feldsalat, Kopfkohle, Blumenkohle, Rucola, Spinat, Mangold und Spargel.
Folgende Zulassungen/Zulassungserweiterungen wurden erteilt:
- NeemAzal-T/S in Blumenkohle im Freiland gegen beißende und saugende Insekten mit 3 x 30 ml/Ar; Wartezeit=3 Tage.
- Elatus Plus in Spargel (nach der Ernte) im Freiland gegen Rost mit 1 x 5 ml/Ar; Wartezeit ist nicht erforderlich.
Notfallzulassungen wurde ausgesprochen für
- Ridomil Gold R (19,4 g/kg Metalaxyl-M + 141,9 g/kg Kupferoxychlorid) in Speisezwiebel (Nutzung als Trockenzwiebel) im Freiland gegen Falschen Mehltau mit 1 x 50 g/Ar; Wartezeit=14 Tage. Die Notfallzulassung ist gültig vom 15.04.2025 bis 12.08.2025.
- Lumiderm VG (625 g/l Cyantraniliprole) in Dicke Bohne, Busch- und Stangenbohne im Freiland gegen Bohnenfliege mit 1 x 8 ml/100.000 Samen; Wartezeit=F. Die Beizung war zugelassen bis zum 30.03.2025, die Aussaat des behandelten Saatgutes ist vom 14.04. bis 11.08.2025 erlaubt.
Termine
In diesem Jahr findet wieder der Wettbewerb "Höfe für biologische Vielfalt" im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald statt; er wird organisiert vom RP Freiburg.
Bewerben können sich alle landwirtschaftlichen Betriebe, die vergebenen Preise liegen für den einzelnen Betrieb im vierstelligen Bereich. Es geht bei dem Wettbewerb v.a. um die Vielfalt auf der Betriebsfläche, naturschonende Bewirtschaftungsmethoden, aktive Landschaftsgestaltung und Öffentlichkeitsmaßnahmen. Wichtig ist auch, dass über den Wettbewerb z.B. Maßnahmen, die sich gut in den Betriebsablauf integrieren lassen, bekannt gemacht werden.
Die Frist zur Einreichung ist der 30. April 2025, wegen Freigabe der Mittel war leider keine frühere Ausschreibung möglich.
Wer Hilfe beim Ausfüllen des Fragebogens braucht, kann sich an Frau Förster wenden (iris.foerster@lkbh.de; Tel: 0761 2187 5868).
Link zum Wettbewerb und zum Bewerbungsbogen:
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/hoefe-fuer-biologische-vielfalt/