Knoblauchfliege
In jedem Frühjahr, etwa ab April, zeigen sich an Knoblauch mehr oder weniger verbreitet Schäden durch die Knoblauchfliege: Die äußeren Blätter sind oft stark verdreht, jüngere Blätter löchrig aufgerissen oder welk. Sie lassen sich aus dem Schaft ziehen, die Blattbasis ist schleimig zersetzt. Verursacher sind die Maden der Knoblauchfliege. Diese schlüpfen aus Eiern, welche von den Fliegen sehr früh im Jahr abgelegt werden, möglicherweise schon an warmen Februartagen. Eiablage und damit Schäden lassen sich verhindern, wenn die Flächen im Spätwinter mit einem intakten Vlies oder Kohlfliegennetz abgedeckt werden, das erst Mitte April wieder abgenommen wird.
Bilder (vom 24.04.2024): Wenn man zerrissene, verdrehte Blätter an Knoblauch (oben) entdeckt, ist der Verursacher dieser Schäden, die Made der Knoblauchfliege (unten) oft schon nicht mehr zu finden.
Zulassungen/Rechtliches
Die Blätter von Rettich und Radies gelten seit 2018 nach Lebensmittelrecht als eigenständige Produkte. Die damals beschlossene Einführung von Rückstandshöchstgehalten (RHG) für Radies- und Rettichblätter war zunächst aufgeschoben worden, mit Jahresbeginn trat sie aber in Kraft. Seit dem 08.01.2025 gelten für die Blätter von Radies die RHG von Rucola, für die Blätter von Rettich diejenigen von Grünkohl. Letztere sind teilweise sehr niedrig, für lambda-Cyhalothrin (Karate Zeon) z. B. liegen sie mit 0,01 mg/kg an der analytischen Nachweisgrenze. Die Überschreitung ist deshalb sehr wahrscheinlich. Bis geklärt ist, bei welche Anwendungen die RHG eingehalten werden können, sollte Rettich nur ohne Blätter vermarktet werden. Bei Radieschenblättern können die RHG mit den aktuell dort zugelassenen Anwendungen voraussichtlich eingehalten werden.
Im Zusammenhang mit den niedrigen RHG für Rettichblätter wurde die Zulassung von Mavrik Vita in Radieschen und Rettich widerrufen. Die Anwendung in diesen Kulturen ist mit sofortiger Wirkung verboten.
Widerrufen wurde auch die Zulassung von Prolectus und seiner Vertriebserweiterung Kamuy. Grund ist hier, dass die EU-Genehmigung des Wirkstoffes Fenpyrazamine endete. Für die betreffenden Mittel gilt eine Aufbrauchfrist bis 15.07.2026. Danach sind Reste entsorgungspflichtig.
Fortbildungstermine Pflanzenschutz-Sachkunde
Am Dienstag, 04.02.2025 um 19:00 Uhr am Landwirtschaftlichen Bildungszentrum Emmendingen-Hochburg und am Mittwoch, 12.02.2025 um 18:30 online findet jeweils eine 2-stündige Fortbildung gemäß § 9 Abs. 4 PflSchG statt.
Weitere Informationen zu den Fortbildungen und eine Möglichkeit zur Anmeldung gibt es unter:
www.breisgau-hochschwarzwald.de/landwirtschaft