Jordanvirus / Tomato Brown Rugose Fruit Virus (ToBRFV)
Angesichts der einfachen Übertragbarkeit des ToBRFV, seiner Persistenz und der Distanzen, über die in der EU unverarbeitete Tomaten gehandelt werden, war es nur eine Frage der Zeit, dass sich das ToBRFV im Gebiet der Union so weit verbreitet, dass Quarantänemaßnahmen, die ja der Einschleppung von Schaderregern dienen sollen, keine Grundlage mehr haben. Dieser Moment ist jetzt gekommen.
Der Quarantänestatus des ToBRFV wird zum 01.01.2025 aufgehoben. Das Virus wurde zum RNQP (regulated non quarantine pest = Regulierter Nicht-Quarantäne-Schaderreger) herabgestuft durch die DVO (EU) 2024/2970.
Das bedeutet, dass beim Auftreten des Jordanvirus in Produktionsbetrieben keine Quarantänemaßnahmen mehr ergriffen werden
müssen. Auch bereits abgegrenzte Gebiete (gesperrte Gewächshäuser z. B.) werden aufgehoben.
Eine Regulierung findet trotzdem statt, aber nur im Bereich der Jungpflanzen und des Saatgutes. Vorgegeben wird diese durch die DVO (EU)
2019/2072, Anhang IV und V. Die geforderte 0%-Toleranz für Infektionen an Saat- und Pflanzgut muss eingehalten werden durch Kontrolle
des Saatgutes oder – bei Vermehrungsbeständen mit maximal 30 Pflanzen – durch Kontrolle der Mutterpflanzen. Jungpflanzen
müssen aus befallsfreiem Saatgut gezogen und so gehalten werden, dass ein Befall in der Anzucht verhindert wird.
Auch wenn damit das Auftreten den Virus in der Fruchtproduktion keine Angelegenheit des Pflanzengesundheitsdienstes mehr ist –
für den betroffenen Betrieb bleibt es immer noch ein Problem. Maßnahmen zur Vermeidung einer Einschleppung in den Betrieb sind
deshalb unverändert wichtig.
Zulassungen
Fonganil Gold (465,2 g/l Metalaxyl-M) hat eine Notfallzulassung nach Art. 53 der VO
(EG) 1107/2009 erhalten
gegen Phytophthora-Wurzel- und Stängelfäule im Gewächshaus auf versiegelten Flächen bei der Anzucht von Tomaten mit 1 x
0,25 ml/m 2. Die Wartezeit beträgt 28 Tage. Diese Zulassung ist gültig vom 15.12. 2024 bis 13.04.2025.
Bild oben: Phytophthora-Stängelfäule an Tomate.
Attracap (1,2 x 10E10 Sporen/kg Metarrhizium brunneum Stamm CB 15-III) hat eine
Notfallzulassung erhalten gegen Drahtwürmer in Spargel und Süßkartoffeln mit 300 g/Ar.
In Süßkartoffeln wird beim Setzen der Stecklinge oder direkt vor der Pflanzung das Granulat mit Granulatstreuern in die offene
Furche eingemischen. Nach der Anwendung das Granulat sofort vollständig bedecken. In Spargel wird im Frühjahr bei ausreichend
Wärme (März bis April) der Spargeldamm um 20 cm abgefräst und das Granulat mit einem Granulatstreuer auf den
abgefrästen Spargel-Damm gestreut. Unmittelbar danach wird der Damm wieder aufgebaut.
Weitere Anwendungsbestimmungen und Auflagen sind zu beachten! Die Zulassung gilt vom 17.02.2025 bis 15.06.2025.
PAMIRA
Auf der Homepage der PAMIRA (https://www.pamira.de) sind die Termine für Sammlung von leeren Pflanzenschutzmittel-Verpackungen in
2025 zu finden. Diese findet statt u. a. am...
- 29.07. Fliegauf GmbH, 77948 Friesenheim
- 02.09. ZG Raiffeisen, 79423 Heitersheim
- 03./04.09. ZG Raiffeisen, 79291 Merdingen
- 15.09. ZG Raiffeisen, 79588 Efringen-Kirchen
- 16./17.09. Fliegauf GmbH, 79379 Müllheim
- 18.09. ZG Raiffeisen, 77933 Lahr
- 29.09./30.09./01.10. Wurth Pflanzenschutz GmbH, 77767 Appenweier
- 06./07.11. ZG Raiffeisen, 78166 Donaueschingen