Vegetation und Witterung
Nach einem Wintereinbruch, ist es wieder relativ warm geworden, was unsere Pflanzen ziemlich durch einander gebracht hat. In Opfingen sehen wir erste Pfirsichblüten (ist eher ESFY) …die ersten Frostnächte haben wir auch schon hinter uns. Nun folgt schmuddeliges nasskaltes Wetter mit NS mit Temperaturen unter 10°C, ab Montag unter 5°C und örtlich leichten Frostnächten. Die Vegetation kommt nun endlich zur Ruhe. Und wir vielleicht auch…auch wenn wir nun mitten in der Pflanzzeit sind. Und außerdem darf ein bisschen Fortbildung in der Winterzeit auf dem Terminkalender nicht fehlen!
Meldung § 22.2 Kulturen inklusive Flächen bzw Meldung komplette Anbaufläche für Art. 53
Bis zum 22. Januar 2025 melden Sie mir bitte die Änderungen bei Ihren Kulturen oder Flächen, auch Veränderungen im Betrieb (neue Rechtsform, anderer Inhaber) sind wichtig für die § 22.2 Zulassungen. Höre ich nichts von Ihnen, gilt die Meldung von 2023/2024. Und die Liste ist nicht besonders lang...Denken Sie auch an die Apfel-, Birnen-, Kirschen-, Zwetschgen- und Walnussflächen, da wir auch für Kern- Stein- und Schalenobst Genehmigungen für Herbizide erhalten.
Außerdem ist es auch ganz wichtig, die Erdbeerflächen korrekt bei den § 22.2 zu melden! Und es kommt nun eine neue Meldung hinzu ab 2025!!! Bitte melden Sie alle Ihre Flächen (eine Gesamtzahl reicht) bei uns, damit wir dies für die Art. 53 Beantragung an den LVEO weitermelden können.
Vor dem Hintergrund der prekären Zulassungssituation für dringend benötigte Pflanzenschutzmittel zum Schutz obstbaulicher Kulturen stellt die Bundesfachgruppe Obstbau seit mehr als 15 Jahren jährlich Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine Notfallsituation gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 in Verbindung mit § 29 Pflanzenschutzgesetz. Ohne diese sogenannten „53iger“ wäre eine ausreichend wirksame Bekämpfung von z.B. dem Apfelblütenstecher, der Kirschessig- und der Kirschfruchtfliege oder dem Pflaumenwickler nicht mehr möglich. Aufgrund absehbarer Zulassungsbeschränkungen (z.B. bei Captan-Präparaten, Movento) wird die Bedeutung dieses Antragsverfahrens in den kommenden Jahren zunehmen.
Lt. Beschluss der Delegiertenversammlung vom 12. November 2024 stellt die Bundesfachgruppe Obstbau deshalb ab dem 1. Januar 2025 Anträge auf Zulassung eines Pflanzenschutzmittels für eine Notfallsituation gemäß Art. 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 ausschließlich für die von den Mitgliedern gemeldeten Flächen der Landesverbände, bei uns der LVEO in Stuttgart.
Bei Pflanzenschutzkontrollen z. B. durch die Pflanzenschutzdienste der Länder ist die Zulässigkeit der im Rahmen der 53er Notfallzulassung durchgeführten Pflanzenschutzmaßnahme durch einen Nachweis der Flächenmeldung in einem Landesverband zu erbringen (z.B. Rechnungsbeleg mit Flächenangabe in Hektar).
Die Bestätigung über die Mitgliedschaft und die gemeldete Gesamtfläche bekommen Sie Anfang des Jahres 2025 direkt vom LVEO zugesendet. (Diese ist nach Ausstellung 12 Monate gültig)
Förderung (Mehr)Gefahrenversicherung – Förderantrag kann bald gestellt werden
Nicht vergessen, wieder einen Antrag zu stellen
Antragsverfahren für EU-Frostbeihilfe 2024 ist gestartet – Einreichung bis 08. Januar 2025
Antragsberechtigt für die EU-Frostbeihilfe sind nach den Vorgaben der EU und des Bundes Betriebe des Obst- und Weinbaus, die einen Betriebssitz in Baden-Württemberg haben und durch den Frosteinbruch in der zweiten Aprilhälfte 2024 substantiell betroffen waren. Voraussetzung für die EU-Beihilfe ist ein frostbedingter Ertragsverlust im Vergleich zu einem dreijährigen Referenzzeitraum in Höhe von mindestens 30 Prozent und einem bereinigten Schaden (Auszahlungen von Frostversicherungen werden berücksichtigt) von über 7.500 €.
Die Antragsunterlagen sowie weitere Informationen zur Forstbeihilfe im Obst- und Weinbau 2024 finden Sie im Infodienst unter: https://foerderung.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Foerderwegweiser
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Weinbauberater, sowie Herr Krdzic und ich gerne zur Verfügung.
Die telefonische Erreichbarkeit ist wegen Urlaub zwischen den Jahren zeitweise eingeschränkt. Doch Post nimmt unser Briefkasten immer gerne entgegen!
Termine
Dienstag, 10 Dezember 2024 Bruchsaler Erdbeertag 9-16 Uhr Themen: Klimawandel Nordafrika, Südeuropa, Direktvermarktung und Pflanzenschutz; Begegnungsstätte Grötzingen, Niddastr. 9, 76229 Karlsruhe; Hybrid – online Teilnahme möglich; Kosten 59 € www.vsse.de/der-vsse/seminaranmeldung/
Ausblick 2025
Dienstag, 07. - Donnerstag, 09. Januar 2025 44. Bundes-Kernobstseminar; Hybrid – auch hier ist eine Online-Teilnahme möglich; Kosten 395 €; Anmeldung DLR Rheinpfalz bis 15.12.2024 www.obstbau.rlp.de/Obstbau/Service/Termine
Montag, 20. Januar 2025 33. Markgräfler Steinobsttag 9-15 Uhr Themen: Steinobstmarkt, Pflanzenschutz im Steinobst, asiatische Hornisse, Mulchroboter, Steinobstsortiment und smarte Anbausysteme; Wolferhalle Blansingen, Wanhödener Str. 5, Efringen-Kirchen (Programm anbei)
Mittwoch, 05. – Donnerstag, 06. Februar 2025 Bundesbeerenseminar Anmeldung bis 15. Januar 2025 mit Eingang der Überweisung https://lvwo.landwirtschaft-bw.de/,Lde/Startseite/Service/Termine
Dienstag, 11. Februar 2025 19 Uhr AEO FR Pflanzenschutzabend in Präsenz inklusive Düngung
Mittwoch, 19. März 2025 Obstregion Süd „Boden-Workshop“ (weitere Details folgen zeitnah)
In eigener Sache und Lehr- und Versuchsgarten für Obstbau in Freiburg-Opfingen
Ich bin vom 23. Dezember 2024 bis 22 Januar 2025 in Urlaub. Auch der LuVG in Opfingen hat Betriebsferien vom 23. Dezember 2024 bis 13. Januar 2025. Mein Kollege, Aleksandar Krdzic, von der übergebietlichen Pflanzenschutzberatung ist für Fragen zum Obstbau erreichbar unter 0761/2187-5834.
Ich wünsche Ihnen und Ihrer Familie schöne Feiertage und einen guten Rutsch in 2025
Mit weihnachtlichen Grüßen
Stefanie Lapcik
Obst- und Gartenbauberatung