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Pflanzenschutz-Hinweis Gemüsebau Südbaden 2024 (KW 43)

Wintergetreidemilbe

In den mit Wintergetreidemilbe besiedelten Gewächshäusern sind die Tiere wohl schon vor einigen Wochen aus den im Boden übersommerten Eiern geschlüpft. Man findet jetzt bereits die ersten ausgewachsenen Exemplare und auch Saugschäden in Form weißlich-silbriger Blattflecken. Eine gezielte Bekämpfung ist im integrierten Anbau nicht nötig. Die gegen andere Schädlinge eingesetzten Pyrethroide haben eine Nebenwirkung.

Im Bio-Anbau sind Wintergetreidemilben dagegen ein Dauerthema. In der Kultur ist eine wirksame Bekämpfung schwierig. Mit wöchentlichen Spritzungen von Neudosan Neu lassen sich die Schäden eindämmen. Spruzit Neu hat eine Wirkung, aber nur wenige Anwendunge im Gewächshaus.  

Bei Gewächshausflächen, die jetzt noch nicht belegt sind, ist es eine Überlegung wert, Boden und Unkrautbewuchs spätabends abzuflammen. Dabei dürfte ein großer Teil der Milben erfasst werden. Da viele von ihnen noch zu jung sind, um Eier abgelegt zu haben, sollte die Wirkung dieser Maßnahme ein paar Wochen anhalten. Auch zwei oder drei Fräsgänge im Abstand von fünf bis zehn Tagen reduzieren die Zahl der Milben. 
Besonders stark befallene Flächen können als Brache oder mithilfe einer Mulchschicht für etwa einen Monat bewuchsfrei gehalten werden. Ohne lebende Pflanzen verhungern die Wintergetreidemilben. Voraussetzung für all diese Maßnahmen ist, dass der Boden zuvor für einige Tage flächig feucht gehalten wurde. Nur dann sind die Milben aus den Sommereiern geschlüpft.

Lauchminierfliege

Die Lauchminierfliegen haben ihren Aktivitätshöhepunkt bereits überschritten. In Schnittlauch sind nur noch wenige zu finden. Möglicherweise treiben sich noch welche in Lauch, Knoblauch und Zwiebeln herum. Dort ist deren Auftreten schwer zu überwachen. Wenn die letzte Spritzung in diesen Kulturen mehr als zwei (Karate Zeon, Cyperkill Max) oder drei (SpinTor, NeeAzal-T/S) Wochen zurückliegt, kann eine weitere Behandlung sinnvoll sein, zumindest in der Nähe von Flächen, auf denen es im Frühjahr Befall an Allium-Arten gab.

Raupen

Örtlich hielt sich in diesem Jahr ungewöhnlich lange, bis weit in den Oktober, die Lauchmotte. Nun scheint die Aktivität dieses Schädlings doch endlich zum Erliegen zu kommen.  Selbst in den besonders beliebten Lagen sind nur noch einzelne Raupen zu finden, und die Pheromonfallen bleiben leer. 

In verschiedenen Gewächshaus-Kulturen, von Paprika bis Petersilie, können jetzt noch Raupen fressen. In vielen Fällen handelt es sich um Gammaeule (Autographa gamma) oder Kupfergoldeule (Chrysodeixis chalcites). An Kreuzblütlern sind auch Kleine Kohlweißlinge zu finden. Bei der Auswahl der Mittel ist die Indikation zu beachten. Pak Choi, Mizuna, Komatsuna u. a. kreuzblütige „Asia Greens“ zählen zu „Blattkohle“ innerhalb der Gruppe „Kohlgemüse“. Mit den regulären Zulassungen ist bei diesen im Gewächshaus keine Bekämpfung von Raupen möglich. DiPel DF würde wirken, die Auflage zur UV-Bestrahlung (VA542-2) stellt aber faktisch ein Anwendungsverbot dar. Werden diese Kulturen geerntet, bevor sie acht Laubblätter entwickelt haben, handelt es sich um „baby leaf-Salate“. Für diese Verwendungsart ist Karate Zeon zugelassen (2 x 0,75 ml/Ar, WG=7 Tage). Mitglieder einiger Bio-Anbauverbände, z. B. Bioland und Demeter, können eine einzelbetriebliche Genehmigung von Spruzit Neu nutzen.

Blattläuse

Die Mehlige Kohlblattlaus war den ganzen Sommer über von Schwebfliegen und Schlupfwespen in Zaum worden. Jetzt gibt es in einzelnen Beständen größere Ansiedlungen. Wirsing, Blumenkohl und Rosenkohl sollten kontrolliert und gegebenenfalls behandelt werden.

Auch in Salat treten Blattläuse auf. Im Freiland hält sich die Salatblattlaus (Acyrtosiphon lactucae), im Gewächshaus dominieren Kartoffelläuse. Beide sitzen an den Umblättern und gehen selten in den Kopf. Neben den regulären Zulassungen kann Pirimor G (2 x 2,5 g/Ar) im Rahmen der Notfallzulassung in Freiland (WZ=7 Tage) und Gewächshaus (WZ=14 Tage) noch bis 26.12. eingesetzt werden. Die Temperatur sollte dabei mindestens 12 °C betragen. Im Bio-Anbau dürfen nur die Kontaktmittel Neudosan Neu und Spruzit Neu angewendet werden. Je jünger die Pflanzen, umso besser ist eine lückenlose Benetzung der Blattober- und –unterseite zu erreichen, die entscheidend für die Wirkung ist.   

Pilzkrankheiten

Kohlgemüse in Freiland sollte vor Kohlschwärze (Alternaria-Arten) geschützt werden. Im Lagerkohl kann Alternaria zu Lagefäulen führen, bei Blumenkohl und Brokkoli sind die Blumen gefährdet.

In allen anfälligen Kulturen spielt weiterhin Falscher Mehltau eine große Rolle. Bei Winterzwiebeln, auch Bundzwiebeln, sind jetzt noch Behandlungen möglich und nötig, um das Befallspotenzial für das kommende Frühjahr zu reduzieren. Für Zorvec Endavia gilt eine Aufbrauchfrist bis zum 13.12.2024.

Zulassungen

Die EU-Zulassung des Wirkstoffes Benthivalicarb wurde nicht erneuert. Deshalb wurde die Zulassung von Zorvec Endavia widerrufen. Abverkaufs- und Aufbrauchfrist enden am 13.12.2024.

Die Zulassung von Flint in Blattkohle ist zum 30.07.2024 widerrufen worden. Grund ist eine Absenkung des Rückstandhöchstgehalt von Trifloxystrobin in diesen Kulturen. Andere Anwendungen des Pflanzenschutzmittels bleiben davon unberührt.

Die Zulassung des Pflanzenschutzmittels Scatto wurde zum 03.09.2024 für die Anwendungen in Borretsch, Rosmarin, Melisse, Lorbeer, Estragon im Gewächshaus widerrufen. Grund ist eine Absenkung der Rückstandshöchstgehalte für Deltamethrin.

Die Zulassung von Ferramol Schneckenkorn / NEU 1165 M (Eisen-III-Phosphat) wurde für die berufliche Anwendung in Gemüsekulturen, Zierpflanzen, Obstkulturen und Ackerbau auf Antrag des Zulassungsinhabers zum 27.09.2024 widerrufen. Andere Anwendungen des Mitteln bleiben davon unberührt.

Die Genehmigung von Carneol gegen Alternaria wurde auf alle Wurzel- und Knollengemüse im Freiland. Max. 2 x 2 ml/Ar, WZ (Freiland)=14 Tage.

Die Genehmigung von Teldor gegen Grauschimmel und Sclerotinia-Arten wurde erweitert auf Schnittpetersilie, Basilikum-Arten, Kerbel, Thymian, Rosmarin, Schnittlauch, Schnittsellerie im Gewächshaus. Max. 1 x 10 g/Ar, WZ=14 Tage.

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