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Pflanzenschutzhinweis Gemüsebau Südbaden 2024 (KW 13

Lauchminierfliege

In einzelnen Schnittlauchbeständen ist bereits Eiablage der Lauchminierfliege zu verzeichnen. Die wärmeren Tage am Wochenende werden im gesamten Gebiet zu zunehmender Aktivität führen. Eine Abwanderung in Lauch, Knoblauch oder Zwiebeln ist noch nicht zu befürchten, außer in Bestände in unmittelbarer Nachbarschaft zu befallenem Schnittlauch. Dort sollten im Laufe der kommenden Woche Behandlungen stattfinden. 

Kohltriebrüssler

In den Gelbschalen für das Monitoring von Rapsschädlingen sind kaum noch Kohltriebrüssler. Eine Abdeckung mit Netz oder Vlies ist trotzdem noch angebracht, nicht nur, um Schossern infolge niedriger Temperaturen vorzubeugen, sondern auch wegen der Kohlfliege. 

Kohlfliege

Eiablage der Kohlfliege konnte noch nicht festgestellt werden, laut Prognosemodell ist das aber nur noch eine Frage von Tagen. Da Rettich, Radies und Kohlarten noch alle unter Vlies stehen, sind derzeit keine gezielten Behandlungen gegen die Kohlfliege im Freiland nötig. Bei Sätzen, die jetzt ohne Bedeckung gepflanzt werden, oder bei denen diese schon weniger als drei Wochen nach dem Pflanzen abgenommen wird, sollte die Möglichkeit der Jungpflanzenbehandlung genutzt werden. Zugelassen sind hier Verimark (in Jungpflanzen von Blumen- und Kopfkohle, 15 ml/1000 Pflanzen gießen), Nokaut (Blumenkohle, Kopfkohle, Chinakohl, 12 ml/m² gießen) oder SpinTor (in Jungpflanzen aller Kohlarten, 12 ml/m² gießen). Nach etwa 2 bis 3 Wochen lässt die Wirkung dieser Behandlung nach, so dass dann bei unbedeckten Beständen eine Feldbehandlung mit Benevia (7,5 ml/Ar) oder Minecto One (1,875 g/Ar) möglich und bei anhaltendem Kohlfliegenflug auch sinnvoll ist.
In Kulturen wie Kohl- und Speiserüben, die nicht nur in der Jugendphase, sondern während der gesamten, recht langen Kulturzeit von Kohlfliegenmaden geschädigt werden können, hat die durchgängige Abdeckung mit Vlies oder Netz einen höheren Wirkungsgrad als Insektizidbehandlungen. 
Vorsicht bei Vliesabnahme! Ein paar sonnige Tage, die nach einer längeren Regenphase den Boden abtrocknen lassen, laden zum Hacken ein. Leider sind gerade dann auch die Kohlfliegen sehr rege, welche während der kühlen, nassen Tagen in Verstecken auf besseres Wetter gewartet hatten. Dieses Zusammenfallen der Aktivität von Kohlanbauern und Kohlfliegen erklärt, warum es in einem Frühjahr mit durchwachsenen Wetter manchmal zu großen Schäden kommt an Kohl, der „nur kurz zum Hacken“ aufgedeckt wurde. Vliese oder Netze dürfen deshalb wirklich nur so lange wie unbedingt nötig abgenommen 

Blattläuse

Auch diesen Winter hat die Gierschlaus stellenweise im Freiland an Petersilie überdauert, statt auf ihren Winterwirten, verschiedenen Weiden-Arten. Nicht nur Petersilie im Gewächshaus, sondern auch im Freiland sollte deshalb beobachtet und bei Feststellung von Blattlausbefall behandelt werden. Außer durch ihre Anwesenheit im Petersilienbund schädigen Gierschläuse auch, weil sie Viren übertragen können, die zu starkem Minderwuchs bei Petersilie führen. 

Rechtliches

Viele NT…-Auflagen müssen nicht eingehalten werden, wenn die Anwendung des Mittels in einer Region mit einem ausreichenden Anteil von Kleinstrukturen stattfindet. Für welche Gemeinden das zutrifft, steht im „Verzeichnis regionaler Kleinstrukturanteile“, das vom JKI erstellt wird. Dieses wurde am 26.01.2024 aktualisiert. Dabei wurde für weitere Gemeinden in Baden-Württemberg ein nicht ausreichender Anteil von Kleinstrukturen festgestellt. Welche betroffen sind, ist auf einem MAP-Viewer, den das JKI eingerichtet hat, einzusehen: https://sf.julius-kuehn.de/mapviewer/vks . Im Regierungsbezirk Freiburg sind es u. a. die Gemeinden Meißenheim, Ringsheim, Riegel, Forchheim, Bahlingen, Sasbach, Breisach, Hartheim, Bad Krozingen, Eschbach, Pfaffenweiler, Auggen, Schallbach, Binzen. 

Zulassungen

Die Genehmigungen für die Wirkstoffe Spirotetramat, Spinetroam, Metiram wurden nicht erneuert. Das hat zur Folge, dass die Zulassungen der entsprechenden Pflanzenschutzmittel vom BVL widerrufen werden. 

Die Zulassung von Polyram WG (Metiram) endet am 28. 05.2024, die Abverkaufs- und Aufbrauchfrist am 28.11.2024. 

Die Zulassung von Exalt (Spinetoram) endet am 30.06.2024, die Abverkaufsfrist am 30.12.2024 und die Aufbrauchfrist am 30.12.2025. 

Die Zulassungen von Movento OD 150 und Movento SC 100 (Spirotetramat) enden am 30.04.2024, die Abverkaufsfrist am 30.10.2024 und die Aufbrauchfrist am 30.10.2025. 
Nach dem Ende der Aufbrauchfrist sind Reste der betroffenen Mittel beseitigungspflichtig. 

Die Zulassung des Heribizides Proman (500 g/l Metobromuron) wurde erweitert auf Feldsalat im Freiland und im Gewächshaus zur Anwendung nach der Saat, vor dem Auflaufen mit 10 ml/Ar. Aufgrund der Anwendung ist die Festsetzung einer Wartezeit nicht erforderlich. Bei der Anwendung sind u. a. die Auflagen VN231, VN241 und VN242 zu beachten: „Es ist sicherzustellen, dass der Nachbau von Getreide, Blattgemüse, Kopfkohlen, Blattkohlen und Wurzel- und Knollengemüse frühestens 120 Tage nach der Anwendung stattfindet.“

Für das Herbizid Naprop 450 (450 g/l Napropamid) wurden Zulassungserweiterungen ausgesprochen in den Freilandkulturen von Kohlgemüse, Kohl- und Speiserübe, Radies, Rettich, Stielmus (alle zur Verwendung als Baby-Leaf-Salat) sowie in Feldsalat, Rucola-Arten, Rettich und Radies, Kohlrabi, Kopf-, Blumen-, Blattkohle, Busch- und Stangenbohne. Anwendung vor der Saat, vor dem Auflaufen bzw. vor der Pflanzung. Aufgrund der Anwendung ist die Festsetzung von Wartezeiten in diesen Anwendungen nicht erforderlich.

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